Frage: Aufteilung der Elternzeit

Hallo Frau Bader! Ist Folgendes möglich: Für das 1. Kind 2 Jahre Elternzeit, dann folgt das 2. Kind, dafür 3 Jahre Elternzeit - kann man das 3. Jahr vom 1. Kind dann zur Einschulung des 1. Kindes nehmen oder ist das dann verloren? LG, Annie

Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 07:32



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2006



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