Hallo, mein Mann möchte voraussichtlich Juli/August Elternzeit nehmen (da bin ich im Mutterschutz) und ich anschließend an den Mutterschutz bis einschließlich März 2010. Eventuell würde er dann im März nochmal einen Monat Elternzeit nehmen, wenn ich wieder arbeite. Geht das überhaupt oder gibt es eine Mindestdauer für Elternzeit? Ist das richtig, dass er den ersten Erziehungsurlaub dann Anfang Mai beantragen müsste und den zweiten erst Anfang Januar? (ET: 18.06.09) Und noch eine Frage. Meine Tochter ist am 05.12.06 geboren, ich habe anschließend Elternzeit genommen (also garnicht gearbeitet) und habe jetzt wieder einen neuen Vertrag (seit 01.08.07) mit 40% Teilzeit (vor der Geburt waren es 90%), da ich sie nachmittags betreue (vormittags mein Mann). Dadurch bekomme ich jetzt aber auch nicht mehr als die 67% meines derzeitigen Netto-Gehaltes, oder? Wäre es günstiger gewesen die Teilzeit sozusagen als "Elternteilzeit" zu beantragen? Mir wurde damals einfach ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt und ich habe ihn unterschrieben (habe dann also von vorher 90% unbefristet auf 40% reduziert). Dass ich nach meiner Elternzeit wieder 40% arbeite ist für mich aber ganz gut, allerdings kann mein Arbeitgeber meine 16 Wochenstunden dann theoretisch einteilen wie er möchte, oder?
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 14:03