Guten Tag, ich würde gerne wissen, ob folgendes Szenario bzgl. des Elterngeldes/Elternzeit möglich ist. Annahme: Mutter bezieht nach Geburt 8 Wochen lange Mutterschaftsgeld (bedeutet also -2 Monate Elterngeld) und reicht Elternzeit vom 1. Monat bis Ende des 6. Monats ein. In dieser Zeit bezieht Sie ebenfalls Elterngeld in voller Höhe (also -4 weitere Monate Elterngeld). Insgesamt also 6Monate volles Elterngeld verbraucht. Vater nimmt Elternzeit im 1. und 2. Monat nach der Geburt und beantragt aber kein Elterngeld für diese Zeit. Zudem beantragt er Elternzeit vom 7.Monat bis zum 24.Monat. Nach meinen Überlegungen hätte er dann in dieser Zeit noch Anrecht auf 16Monate halbes Elterngeld. (also eine Auszahlung vom 7.-22. Monat) Ist das so richtig und durchführbar? Kann die Mutter oder auch der Vater in dem o.g. Fall später noch das 3. Jahr Elternzeit beantragen?
von papahatfragen am 13.07.2017, 13:53