Guten Tag Frau Bader,
ich bekomme nach 10 Jahren mein zweites Kind. Beim ersten Kind hatte ich leider keine Wahlmöglichkeiten und bin direkt nach dem gesetzl. Mutterschutz wieder arbeiten gegangen.
Beim zweiten Kind möchte ich gerne wenigstens das erste Jahr zu Hause bleiben und mich um das Kind kümmern können.
Ich habe einen guten Verdienst, mein Mann hat allerdings ein sehr geringes Einkommen und dazu Steuerklasse 5. Wenn ich das Elterngeld ausrechne, habe ich im Vergleich zum jetzigen Netto-Einkommen ca. 1.200 Euro weniger. Damit blieben für die gesamte Familie (dann ja 4 Personen) ca. 1.600 Euro netto. Gibt es so etwas wie eine Aufstockung bei dem neuen geringeren Einkommen, obwohl wir bisher keinerlei Leistungen bezogen haben? Mir erscheint es nämlich recht viel an Abzügen, womit ich dann 4 Personen "durchfüttern" muss.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Kaipi
von
Kaipi85
am 22.09.2015, 15:47
Antwort auf:
Aufstockung von Elterngeld, wenn das Einkommen sinkt?
Hallo,
Aufstockung hieße ergänzendes H IV - beid em Einkommen unwahrscheinlich.
Bleibt nur, dass er zuhause bleibt und Sie weiter arbeiten gehen - musste ich auch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2015
Antwort auf:
Aufstockung von Elterngeld, wenn das Einkommen sinkt?
Was verdient Dein Mann denn ?
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 16:01
Antwort auf:
Aufstockung von Elterngeld, wenn das Einkommen sinkt?
Hi!
Hast du schon mit eingerechnet, dass Dein Mann während Deiner Elternzeit die Steuerklasse wechseln und alle Kinderfreibeträge übernimmt?
Wenn Dein Mann gesetzlich Krankenversicherung ist, kannst du bei ihm auch (wenn du am Höchstsatz vom EG bist), auch Familienversichert werden dann und sparst die 200Eur Krankenkasse.
Meines Wissens wird Zuverdienst angerechnet aber ich bin mir beim neuen EG Plus auch nicht sicher.
LG
Mitglied inaktiv - 22.09.2015, 22:21