Guten Tag,
stellt es eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar, wenn man sein Kind (7 Jahre)kurz (für ca. 20-30 Min) alleine zu Hause lässt?
Wie lange darf man ein Kind in diesem Alter alleine lassen?
Danke für Ihre Hilfe
lg Miriam
von
Miriam78
am 23.12.2016, 15:36
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Hallo,
das kommt auf das Kind an.
Mein Sohn ist auch 7 - den könnte ich alleine lassen (aber dann ist seine große Schwester dabei).
Aber Ihnen muss klar sein, dass, wenn was passiert, Sie ein echtes Problem haben.
Verletzung der Aufsichtspflicht zB, wenn das Kind das Haus abfackelt - und mit der Versicherung bekommen Sie dann auch Probleme.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Das ist gesetzlich nicht geregelt, je nach Reife des Kindes.
Einige Kinder laufen in dem Alter mehrere Kilometer alleine zur Schule.
Mein Großer war ab 6 kurze Zeit alleine, langsam gesteigert. Jetzt ist er 10 und bleibt bis zu 3 Stunden alleine. Bleibe aber in 15 Minuten Radius.
Mein Kleiner wird wohl erst mit 17 alleine bleiben, ist jetzt 6 und bis auf kurze Gassirunden mit dem Hund in Rufweite sind wir noch nicht.
von
Sternenschnuppe
am 23.12.2016, 16:13
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Danke für die Antwort. Sie ist schon verantwortungsbewusst und man kann sich auf sie verlassen. Sie hat meine Handynummer, kann mich jederzeit anrufen, auch die Oma. Das würde auch nur sehr selten vorkommen, nur in Ausnahmesituationen, wenn ich mal kurz was zu erledigen habe und sie absolut nicht mit möchte und auch nicht länger wie 30 Minuten. Sie sagt halt öfters, dass sie gern hier bleiben würde, wenn ich kurz weg muss z.B. Paket kurz aufgeben. In ihrer Klasse dürfen das wohl mehrere Kinder und ich will auch nicht dass sie denkt, ich vertraue ihr nicht. Ich möchte ja auch, dass sie selbständig wird. Mich hat das nur mal von der gesetzlichen Seite her interessiert bzw. was in solchen Situationen empfohlen wird.
lg und schöne Weihnachten Miriam
von
Miriam78
am 23.12.2016, 17:53
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Ich habe damals das ganze Internet durchsucht. Nix.
Immer nur "nach Reife des Kindes"
Ob Du Deine Aufsichtspflicht verletzt interessiert auch keinen, solange nix passiert.
Eine ehemals Bekannte ließ ihr Baby nachts 1 Stunde alleine um ihren Freund abzuholen, regelmäßig !
Als sie mich einmal nachts aus dem Bus anrief, rief ich die Polizei. Sie machten nix, es wäre ja keine nachweisbare Notsituation bei der sie handeln müssten.
Vertrau Deinem Kind. Meines hat meine Nummer als Kurzwahl im Telefon und ruft sogar an, ob er sich einen Kakao machen darf :-)
von
Sternenschnuppe
am 23.12.2016, 19:22