Eine Bekannte erzählte mir, dass sie öfters das Babyfon aufs Handy legt, während das Baby (8 Monate) schläft und kleinere Besorgungen in der Nähe erledigt oder mit ihrem Mann in die Kneipe um die Ecke geht. Mal abgesehen davon, dass ich das unmöglich finde, würde mich dabei der rechtliche Aspekt interessieren, denn sie hat ja als Mutter die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Was ist, wenn sich das Kind in ihrer Abwesenheit verletzt (z.B. wenn es aus dem Bettchen fällt), hätte sie dann fahrlässig gehandelt? Oder wenn das Kind älter ist und Schäden in der Wohnung hervorruft wie Kurzschluss oder Feuer? Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort. Gruß, Christine
Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 13:56