Frage: Aufsichtspflicht

Eine Bekannte erzählte mir, dass sie öfters das Babyfon aufs Handy legt, während das Baby (8 Monate) schläft und kleinere Besorgungen in der Nähe erledigt oder mit ihrem Mann in die Kneipe um die Ecke geht. Mal abgesehen davon, dass ich das unmöglich finde, würde mich dabei der rechtliche Aspekt interessieren, denn sie hat ja als Mutter die Aufsichtspflicht über ihr Kind. Was ist, wenn sich das Kind in ihrer Abwesenheit verletzt (z.B. wenn es aus dem Bettchen fällt), hätte sie dann fahrlässig gehandelt? Oder wenn das Kind älter ist und Schäden in der Wohnung hervorruft wie Kurzschluss oder Feuer? Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort. Gruß, Christine

Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 13:56



Antwort auf: Aufsichtspflicht

Liebe Christine, die Frage wird leider häufiger gestellt. Natürlich hat die Mutter/ der Vater die absolute Verantwortung und kann stafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ob das im Einzelfall so ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter des Kindes, Dauer der Abwesenheit etc. ab. Ab fest steht, daß Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen, haften, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2000



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