Frage: Aufsichtspflicht ?

Unsere Tochter ist 9 Jahre ( 4.Klasse), ich arbeite 30 Stunden und mein Mann Vollzeit im Schichtdienst im Krankenhaus. Nun sollte ich von meiner Chefin meine Arbeitszeit verschieben, sodass ich mehr am Nachmittag bis 18,30 oder 19,00 Uhr arbeiten bin. Eine Stunde später bin ich erst zu Hause.Und dass 3xpro Woche. Schwierig wird es wenn mein Mann Spätdienst hat, denn dann wäre unsereTochter von 15 - 20 Uhr allein. Ich bin der Meinung dass ich es nicht verantworten kann.( sich allein Abendbrot richten und fertigmachen für das Bett.Ich finde es zu lange.Oma und Opa sind 650 km weg.Einen Nachbarn möchte ich es auch nicht zumuten, denn dafür habe ich ein Kind. Jetzt meine Frage: Was mache ich wenn die Chefin der Meinung ist, dass es mein privates und ihr egal ist ? Habe ich nicht besonderen Schutz bis das Kind 12 Jahre ist ? Bin schon 17 Jahre im Unternehmen und immer ging ein Weg, ich muss immer flexibel sein. Danke für die Rückmeldung.

von utka am 27.03.2015, 20:53



Antwort auf: Aufsichtspflicht ?

Hallo, was steht denn zu denn Zeiten im Arbeitsvertrag? Nichts? Dann stellt sich die Frage, was in der Vergangenheit war. Wenn die Zeiten nie so waren u nicht im Vertrag stehen, mùssen Sie nicht so spàt arbeiten Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2015



Antwort auf: Aufsichtspflicht ?

Einen besonderen Schutz so gibt es nicht. Wenn die Arbeitszeiten nicht im Vertrag geregelt sind, es üblich ist oder du die auch in der Vergangenheit so schon geleistet hast, dann ist der Chef im Recht. Falls dir die Arbeitszeiten dann nicht zusagen, muß du kündigen und dir was neues suchen. Mein Rat, wie wäre es mit einem Babysitter oder besser einer Tagesmutter? Diese kann auch in bestimmten Ausnahmefällen in solchen Fällen hilfreich sein. Ist halt eines der größten Probleme der Gesellschaft hier im Umgang mit Kindern/Eltern. Gerade ab Schulbeginn ist dann oft die Betreuung für die arbeitenden Eltern ein massives Problem.

Mitglied inaktiv - 28.03.2015, 08:26



Antwort auf: Aufsichtspflicht ?

mach deinem Arbeitgeber doch den Vorschlag im wöchentlichen Wechsel bis in den Abend zu arbeiten, wenn dein Mann dann Frühschicht hat.

von allmountain am 28.03.2015, 11:17



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