Hallo Fr. Bader,
meine Nachbarin lässt ihre Kinder nachmittags manchmal alleine (7Jahre und 12 Jahre), die kinder spielen dann mit meinen, ob wohl ich manchmal gar nicht weiss, dass meine Nachbarin nicht da ist. Was ist, wenn was passiert, habe ich dann auch eine Aufsichtspflicht, wie soll ich mich verhalten ?
Liebe Grüße Sandra
Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 17:36
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Hallo,
es kommt darauf an, WO die Kinder spielen und was mit der Nachbarin vereinbart ist. Wenn sie zB auf einem öffentl. Spielplatz spielen u nichts vereinbart ist, haften Sie nicht. Wenn die Kinder in Ihrem Garten spielen und etwas passiert, weil zB ein Nagel heraussteht, haften Sie.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2008