Hallo,
Der Kindergarten meiner Tochter fährt jedes Jahr in eine etwa 100 km entferne Jugendherberge. Dort betreuen dann 6 Erzieherinnen 40 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Sie bleiben 2 Nächte dort und gehen auch zum Schwimmen.
Ist die Betreuung rechtlich ausreichend.
Es bereitet mir doch Bauchschmerzen, meine Tochter dort mitfahren zu lassen.
Tschüß
Andrea
Mitglied inaktiv - 28.05.2004, 08:47
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
Hallo,
das ergibt sich aus dem Einzelfall. Bedeutet: wenn was passieren sollte, kann ein Richter das nur aus dem speziellen Augenblick heraus und der Situation heraus entscheiden.
Nur hilft Ihnen die Haftung der Aufsichtspflichtigen nicht, wenn dem Kind was passiert. Ich denke, dass können Sie nur selber entscheiden und beurteilen. Hängt ja auch vom Temperament des Kindes ab. Aber: wenn es schon seit Jahren gemacht wurde und nie Probleme gab-warum dann das Kind ausschließen?
Gru,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2004
Antwort auf:
Aufsichtspflicht
P.S.
http://www.kjr-dachau.de/pdf/infomappe/kjr_jugendleiter_infomappe_4_gesetze.pdf
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2004