hallo frau bader, in der schule (gemeinschaftsschule in freier trägerschaft) meines sohnes ist die praxis sehr populär und viel angewandt, die kinder bei unerwünschtem verhalten im unterricht vor den klassenraum zu schicken. die zeit vor der tür kann fünf, aber auch mal 20 minuten betragen. mir ist klar dass lehrer sanktionsmöglichkeiten brauchen, aber: widerspricht das nicht klar der aufsichtspflicht? vielen dank und schöne grüße
von mama.frosch am 20.12.2013, 12:49