Aufsichtspflicht bei nicht direkt eingeladenen Kindern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufsichtspflicht bei nicht direkt eingeladenen Kindern

Sehr geehrte Frau Bader, wie ist denn die rechtliche Lage generell in so einem Fall. Mein Kind (7) hat eine Freundin (8) eingeladen. Mit der Mutter der Freundin ist abgesprochen, dass ich die zwei auch eine halbe Stunde allein lassen kann. z.B. um den großen Bruder von der Mittagsschule abzuholen, die große Schwester zum Sport zu fahren oder kurz zum Bäcker/zur Post... zu gehen. Die Mädels sind an sich sehr lieb, zudem ist sowieso ein älteres Geschwisterkind (11 /14) im Haus, ringsherum viele nette ansprechbare Nachbarn. Nun haben wir einen großen Garten mit einigen Spielgeräten und auch Hasen und wohnen in einem kinderreichen Viertel. D.h. dass häufig auch noch andere -nicht eingeladene- Kinder zwischen 7 und 10 Jahren in unserem Garten mitspielen. Bisher hat mich das nicht so sehr gestört, da ich sowieso auch immer im Haus bzw. um die (ja noch kleineren) eigenen Kinder rum war, aber inzwischen würde ich die Kinder auch für eine kurze Zeit allein lassen wollen, um eben selbst schneller bzw. spontaner zu sein. Habe ich eine Aufsichtspflicht für die nicht eingeladenen Kinder? Was wäre, wenn sich eins der Kinder verletzt, wenn ich weg bin, oder irgendetwas blödes anstellt? Natürlich kommt es auf den Einzelfall an, ein jüngeres Kind schicke ich nach Hause, wenn ich gehe, ein besonders... verhaltensoriginelles Kind auch oder ich schicke die ganze Bande auf den Spielplatz wenn es zu wild wird. Nur rein rechtlich würde es mich interessieren, ob ich hier ein Problem bekommen könnte oder ob das in Ordnung ist, wenn auch fremde Kinder (deren Eltern gar nicht wissen, wo ihre Kinder spielen) bei uns auf dem Grundstück sind und ich so gesehen eine "Lücke in der Aufsicht" habe. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Anna

Mitglied inaktiv - 20.03.2019, 14:52



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei nicht direkt eingeladenen Kindern

Hallo, es kommt darauf an, ob Sie es wussten oder ob es eben regelmäßig so ist und Sie damit rechnen mussten. Wenn Sie sicher gehen wollen müssen Sie alleine Eltern gegenüber einen Haftungsausschluss erklären. Besonders die Hasen sind natürlich gefährlich :-) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2019



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei nicht direkt eingeladenen Kindern

Bist du gar nicht zu Hause und andere Kinder kommen uneingeladen und ohne dein Wissen, hast du keine Aufsichtspflicht. Du bist ja gar nicht da. Das wäre Sache der anderen Eltern ihren Kindern zu sagen, sie dürfen nur zu euch, wenn du auch da bist oder sich sonst irgendwie zu vergewissern. Du solltest dann aber deinen Kindern eben sagen, dass sie in deiner Abwesenheit auch keine anderen Kinder noch zusätzlich zum spielen einladen dürfen.

von cube am 20.03.2019, 16:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht ???

Hallo Frau Bader, unsere Sohn hatte heute einen schweren Unfall in der Kita obwohl mehrere Erzieher anwesend waren. Anfang der Woche ist unser Kleiner( 3jahre) in den Kindergarten gekommen. Er ist ein richtig kleiner Wirbelwind, er kennt keine Angst und kann Gefahrenquellen noch nicht richtig einschätzen und er hat auch keine Berührungsängste mit k...


Aufsichtspflicht verletzt?

Mein Kind ist in der Kita von einem anderen Kind in einem Nebenraum von einem Podest geschubst worden und rückwärts auf den Hinterkopf gefallen! Da sie nicht geweint hat, hat es niemand mitbekommen! Die Erzieher können nicht sagen ob sie Bewusstlos war! Diese befanden sich im Hauptraum. Der Nebenraum ist zum toben da wird aber nicht beaufsichtigt. ...


Verletzung der Aufsichtspflicht?! (bitte lesen, kürzer ging es nicht)

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn (2,5 Jahre) ist in der Krippe angeblich von einer Schräge draußen gefallen. Als ich in die Kita kam haben mir die großen Kinder erzählt, das er von der Rutsche gefallen ist. Eine andere Erzieherin meinte es ist drinnen passiert. Wir haben also 3 verschiedene Aussagen. Er hat aus dem Mund geblutet und hat einen...


Aufsichtspflicht

Guten Tag Frau Bader, ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage in Ihren Bereich gehört. Ich versuche es einfach mal. Wir bauen in unserem Garten einen Pool. Es ist schon abzusehen, dass einige Nachbarskinder dann dort baden wollen. Soweit okay. Wir würden dann die Eltern darauf hinweisen, dass wir keine Aufsicht übernehmen und sie bitte ih...


Aufsichtspflicht

Liebe Frau Bader, ich habe eine kleine Frage, die ich mir heute gestellt habe. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Nun spielen unsere Töchter 2+4 Jahre oftmals im Hof. Seit einiger Zeit kommt der Nachbarsjunge aus dem Haus auch 4 Jahre nach unten ohne Mutter! Bin ich als anwesende Erwachsene Person damit automatisch auch für das fremde Kind Aufs...


Aufsichtspflicht!

Bin ich dazu verpflichtet meinem Chef gegenüber meine Aufsichtspflicht der Kinder zu verletzen oder gar zu gefährden wenn dieser seit geraumer Zeit der Meinung ist dauernd den Arbeitszeitraum weiter auszudehnen. Diesen Zeitraum dehnt er auch nur bei mir aus bei keinem anderen Angestellten ist dies sonst der Fall. FOLGENDES: Bei der Einstellung i...


Aufsichtspflicht und Haftung

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Aufsichtspflicht und Haftung... Unser Grundstück und das der Nachbarn ist durch einen Zaun getrennt, also klar abgegrenzt. Ebenso steht ein Zaun am Rand des Vorgartens, aber keiner im Eingang. Das bedeutet dort ist unser Grundstück zugänglich. Dennoch ist die Grundstücksgrenze klar erkennbar. Di...


Aufsichtspflicht

Hallo Frau Bader , ich hatte letztens die Situation, dass ich kurzfristig an meinem eigentlich freien Tag , morgens eine erkrankte Kollegin ersetzen sollte ( ich arbeite im Schichtdienst in einem Klinikum). So schnell wie gewünscht , konnte ich aber keine Betreuung für mein Kind (9 Jahre) organisieren und hätte somit nur die halbe Schicht abde...


Aufsichtspflicht

Sehr geehrte Frau Bader, Gerne an alle. Meine Tochter hat Freitags erste zwei Stunde Religion. Davor ist sie im Kernzeitbetreuung. Ich arbeite Vollzeit. Muss sie jetzt an Religionsunterricht teilnehmen, bzw. darf sie das überhaupt? Wir sind andere Konfession. Kinder dürfen später in Schule kommen (das kann ich nicht organisieren). Jedoch kann...


Aufsichtspflicht An- und Abreise Schulausflüge

Guten Tag Frau Bader, Unsere Tochter ist in der 5. Klasse und es stehen Ausflüge an. Die Ausflüge sind eine halbe Stunde Fahrtzeit einfache Fahrt von der Schule entfernt. Der Beginn liegt ca eine Stunde später als Schulstart (9 Uhr statt 8 Uhr), das Ende ist schon gg 12 Uhr (sonst 15 Uhr). Es wurde eine Busverbindung vom zentralen Bahnhof angege...