Sehr geehrte Frau Bader, wie ist denn die rechtliche Lage generell in so einem Fall. Mein Kind (7) hat eine Freundin (8) eingeladen. Mit der Mutter der Freundin ist abgesprochen, dass ich die zwei auch eine halbe Stunde allein lassen kann. z.B. um den großen Bruder von der Mittagsschule abzuholen, die große Schwester zum Sport zu fahren oder kurz zum Bäcker/zur Post... zu gehen. Die Mädels sind an sich sehr lieb, zudem ist sowieso ein älteres Geschwisterkind (11 /14) im Haus, ringsherum viele nette ansprechbare Nachbarn. Nun haben wir einen großen Garten mit einigen Spielgeräten und auch Hasen und wohnen in einem kinderreichen Viertel. D.h. dass häufig auch noch andere -nicht eingeladene- Kinder zwischen 7 und 10 Jahren in unserem Garten mitspielen. Bisher hat mich das nicht so sehr gestört, da ich sowieso auch immer im Haus bzw. um die (ja noch kleineren) eigenen Kinder rum war, aber inzwischen würde ich die Kinder auch für eine kurze Zeit allein lassen wollen, um eben selbst schneller bzw. spontaner zu sein. Habe ich eine Aufsichtspflicht für die nicht eingeladenen Kinder? Was wäre, wenn sich eins der Kinder verletzt, wenn ich weg bin, oder irgendetwas blödes anstellt? Natürlich kommt es auf den Einzelfall an, ein jüngeres Kind schicke ich nach Hause, wenn ich gehe, ein besonders... verhaltensoriginelles Kind auch oder ich schicke die ganze Bande auf den Spielplatz wenn es zu wild wird. Nur rein rechtlich würde es mich interessieren, ob ich hier ein Problem bekommen könnte oder ob das in Ordnung ist, wenn auch fremde Kinder (deren Eltern gar nicht wissen, wo ihre Kinder spielen) bei uns auf dem Grundstück sind und ich so gesehen eine "Lücke in der Aufsicht" habe. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße Anna
Mitglied inaktiv - 20.03.2019, 14:52