Frage: Aufsichtsbehörde melden

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber weiss seit 2 wochen von meiner Schwangerschaft. Ich denke nicht, dass er mich an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet hat. Ich sagte ihm er muss mich da melden, hat aber komisch reagiert. Als ob er überhaupt nicht weiss wovon ich rede. Er ist jetzt zwei Wochen im Urlaub. Soll ich es lieber machen ? Vielen Dank. Ailin

Mitglied inaktiv - 30.04.2017, 16:41



Antwort auf: Aufsichtsbehörde melden

Hallo, Sie können seinen Antrag nicht ersetzen aber die Behörde auf das Problem aufmerksam machen. Damit die ihn dann eben auffordern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2017



Antwort auf: Aufsichtsbehörde melden

Es gibt eine Meldepflicht, jeder Arbeitgeber hat die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin unverzüglich an die Aufsichtsbehörde zu melden, damit die Behörde die Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen kann. Wenn der AG es nicht tut, kannst du die Aufsichtsbehörde informieren (telefonisch oder per Mail), dann wird sie den AG auffordern, die Meldung und die Gefährdungsbeurteilung zu machen. Aber anstelle des AGs kannst du die Meldung nicht machen, da fehlt ja die Unterschrift.

Mitglied inaktiv - 30.04.2017, 16:51



Antwort auf: Aufsichtsbehörde melden

Danke, uriah.

Mitglied inaktiv - 30.04.2017, 17:25



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