Frage: Auflösungsvertrag

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit eigentlich bis einschließlich April 2020 in Elternzeit (Geburt des Kindes am 17.10.2018). Da mein Arbeitgeber mir aber nicht entgegen kommt was die Schichtarbeit angeht, habe ich mich nun um eine andere Anstellung beworben und könnte zum Februar 2020 dort anfangen. Ich habe nach fast 13 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist zum Quartalsende von sechs Monaten (31.12. Kündigung wäre also als nächstes möglich und dann ja erst Ende Juni raus). Kann der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag ablehnen? Was passiert mit meinem Resturlaub von der Zeit vor der Elternzeit? Kann mein Arbeitgeber sagen, dass er damit verfällt? Danke und liebe Grüße aus Hamburg

von Sterni-Mama2017 am 30.10.2019, 15:00



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Hallo, wollen Sie denn VZ arbeiten? Ansonsten würde ich doch besser bei dem anderen AG mit Zustimmung vom alten AG TZ in EZ arbeiten. Zu den Fragen: nein, muss er nicht, er kann, es gelten die gesetzlichen/ vertraglichen Fristen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Der Resturlaub wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

Mitglied inaktiv - 30.10.2019, 17:00



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Auflösungsvertrag geht nur im beiderseitigem Einvernehmen. Zeitiger könntest Du raus aus der Sache über §19 BEEG. "Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen." Hilft Dir aber leider nicht wirklich richtig weiter. Urlaub würde dann ausbezahlt. § 17 Abs. 3 BEEG Urlaub "Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten." Lehnt der AG den Aufhebungsvertrag ab, dann könntest Du ihm anbieten auf die Auszahlung des Urlaubes (oder teilweise) zu verzichten. Lockt ihn vielleicht zum Umdenken. BG

von HeyDu! am 30.10.2019, 18:24



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Vielen Dank für eure Antworten. Verzichten möchte ich ungern, denn es sind 42 Urlaubstage! :D

von Sterni-Mama2017 am 30.10.2019, 18:57



Antwort auf: Auflösungsvertrag

Die entscheidende Frage ist eben : Was hat der AG für einen Vorteil aus dem Aufhebungsvertrag. Versuche erst einmal, nur sei ggf. kompromissbereit. Mit seiner Zustimmung könntest DU TZ in EZ (bis 30 Stunden) bei dem neuen AG arbeiten und eben zum EZ Ende kündigen...

von HeyDu! am 30.10.2019, 19:20