Hallo, Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger!ich habe im Juni eine neue Arbeitsstelle begonnen,diese ist befristet für ein Jahr.Mein Frauenarzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.jetzte habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung gefunden in der es heißt:bei einem beschäftigungsverbot oder teilweisen beschäftigungsverbot des Arbeitnehmer durch die zuständige Aufsichtsbehörde nach Paragraph 13 HeimG oder anderer gesetzlicher Bestimmung gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst in dem das beschäftigungsverbot ausgesprochen wird,ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.der Arbeitnehmer hat in solchen Fall keinen Anspruch auf Versetzung oder Umsetzung oder anderweitige Beschäftigungs innerhalb der betriebsstätte. Heißt dies dann,dass ich quasi durch mein beschäftigungsverbot meine Arbeitsstelle verliere und ich quasi Arbeitslosengeld beantragen muss,was ich ja aufgrund des beschäftigungsverbot nicht bekommen würde? Ich habe mir das beschäftigungsverbot noch nicht geben lassen,weil ich Angst habe vor der finanziellen Situation Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
von kleinemaus16051988 am 02.09.2015, 17:35