Hallo,
ich bin allein erziehend mit 1 Kind und bekomme im Juli 04 das 2. Kind.
Aus privaten Gründen habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der zum 31.12.03 wirksam wurde.
Ich habe in 2003 ca. 28.300 EUR brutto verdient und mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 45.000 EUR brutto bekommen.
Fragen:
1. wonach berechnet sich das Erziehungsgeld? Mein Verdienst vom Vorjahr? Wird die Abfindungssumme angerechnet und bekomme ich demnach überhaupt etwas?
2. Ich bin jetzt arbeitslos, bekomme ich Mutterschaftsgeld? Wer zahlt es in diesem Fall?
3. Werden Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld gleichzeitig gezahlt oder nur eins von beiden?
Sollte das hier den Rahmen sprengen: Bei welcher Beratungsstelle kann ich mich umfassend informieren.
Vielen Dank und Gruß!
lovepea
Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 12:55
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Hallo,
3.:JA
2.:Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die KK
1.:Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2004