Frage: Aufhebungsvertrag

Guten Tag, Ich habe 2 Kinder - 3 Jahre alt und 10 Monate alt. Ich befinde mich in Elternzeit, und bin noch über eine Zeitarbeit Firma angestellt. Ein Kind geht schon in die Kitta, das andere wird in 2 Monate auch in die Kita gehen. Also in 2 Monaten sind meine Kinder bis 16:30 sichergestellt, und ich möchte wieder (in Teilzeit) arbeiten. Vorher hatte ich in Vollzeit gearbeitet. Ich bin, wie gesagt, über eine Zeitarbeit Firma angestellt. Die Firma hat mir aber gesagt, sie wird mir in Zukunft keine Zeitarbeit mehr anbieten können. Sie haben mich gefragt, ob ich damit einverstanden bin, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Alle Leute haben mir gesagt, ich soll das nicht unterschreiben, weil die Firma mich nicht kündigen kann, da ich in Elternzeit bin. ABER die Firma kann mir sowieso nichts mehr anbieten, und ich möchte diesen Aufhebungsvertrag doch unterschreiben und mich als arbeitslos anmelden, bis ich selber eine andere Stelle finde. Also, meine Fragen sind: 1) Welche Nachteile gibt es für mich wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe? 2) Ich habe gehört es gäbe eine Zeitsperre betriff des Arbeitslosengeldes. Wie kann ich diese Zeitsperre vermeiden? 3) Wie lange darf ich arbeitslos sein? 4) Wenn ich eine Stelle suche ist es besser wenn ich sage, daß ich in Elternzeit bin oder arbeitslos? Wäre das (arbeitslos zu sein) als ein Handikap betrachtet? Vielen Dank im voraus, A.

Mitglied inaktiv - 07.07.2011, 21:18



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Hallo, warum bleiben Sie nicht bis zum 3. LJ in EZ u arbeiten trotzdem bei einer anderen Firma TZ? Sie bekommen auch so das ArbGeld I für TZ. Sie können dann immer noch kündigen u haben all die oben geschilderten Probleme nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2011



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