Noch eine Frage: Ich bin noch für 1,5 Jahre in Elternzeit und möchte danach nicht mehr zu meinem alten AG, da die Arbeitsstelle einfach 100 km weit ist. Kann ich meinen AG um einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung bitten oder wie stellt man das an? Ich hab halt die Befürchtung, dass er nur darauf wartet meine Kündigung auf seinem Schreibtisch vorzufinden, denn er kennt ja meine Situation. Sehr weiter Anfahrtsweg, Teilzeit dadurch nicht rentabel, Vollzeit geht nicht etc.
LG
Monika
Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:14
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Hallo,
wieso sollte er Ihnen eine Abfindung zahlen? Das ist nur bei einer gùtlichen Einigung der FAll. Oder es steht im vertrag, was sehr selten ist.
Sie werden kùndigern mùssen. Sie kònnen ja mal versuchen, zu verhandeln
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2010
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
eine abfindung mußt du erstreiten. warum sollte dich der ag abfinden, wenn er dir arbeit bietet, nur du nicht arbeiten kannst?
wenn du einen aufhebungsvertrag machst, wirst du wahrscheinlich bei der arge gesperrt, falls du alg1 beantragen willst. wenn du etwas neues hast, kannst du kündigen, aufheben, grad wie du lustig bist.
Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 08:30
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
da würde ich als AG auch auf deine Kündigung warten - wiso sollte er dir da noch Geld hinterherwerfen ???
Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 09:30