Frage: Aufhebungsvertrag

Hallo! Demnächst, am 11.10. laüft meine Elternzeit aus. Aus diesem Grund wollte ich eigentlich in meine alte Firma aber in Teilzeit und leider begrenzt auf den Vormittag zurück, da meine Kids da im Kiga sind und ich sie sonst nicht unterbringen kann. Darauf hat sich mein Arbeitgeber natürlich nicht eingelassen. Ich könne zurück kommen, aber nur wieder in Vollzeit und im Schichtdienst. (Arbeite im Verkauf)! Habe nun im beiderseitigen Einverständniß einen Aufhebungsvertrag bekommen. Nun meine Frage: Ab wann, wo und wie melde ich mich arbeitslos? Oder bekomme ich vom Arbeitsamt eine Sperre,wegen dem Aufhebungsvertrag? Darin steht außerdem das ich auf alles verzichte und keinerlei Rechte mehr habe?Habe gehört das beim Arbeitsamt Bewerbungstraining usw. angeboten wird, aber auch nicht unbedingt am vormittag? Muß ich das dann machen, denn ich weiß ja nicht wohin mit meinen Kindern? Außerdem wäre vielleicht eine Umschulung nicht schlecht, hatte nämlich schon drei Bandscheibenvorfälle? Nur wie läuft das? Und wie hoch wäre denn in etwa mein Arbeitslosengeld bei einer Teilzeitstelle von 20 Stunden? Dann noch was: meine Kinder sind über mich versichert! Wenn ich jetzt arbeitslos bin, was ist denn dann mit meiner Krankenversicherung? Fragen über Fragen. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank schonmal.

Mitglied inaktiv - 04.08.2009, 09:01



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Hallo, Sie melden sich schnellstens beim AA u melden sich dort teilarbeitslos, bekommen also nur anteilig ArbGeld I. Ob Sie eine Sperre bekommen hängt davon ab, was im vertrag steht u ob der AG Ihnen nicht eine TZ-Stelle hätte anbieten müssen - allerdings sowieso nicht zu festen Zeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2009



Antwort auf: Aufhebungsvertrag

Wenn Du dann ALG 1 bekommst, bist Du auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und Deine Kids werden über Dich familienversichert. Da Du Deinen Aufhebungsvertrag nun schon hast, solltest Du schleunigst zur Arbeitsagentur wegen der Arbeitslosmeldung, sonst bekommst Du auch noch eine Sperre (wäre aber nur 1 Woche Sperre) wegen verspäteter Meldung.

Mitglied inaktiv - 07.08.2009, 21:51



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