Hallo Frau Bader, mein Arbeitsverhältnis wurde noch im Erziehungsurlaub vorm Arbeitsgericht mit Abfindung beendet. Ich habe aber nur das Schreiben vom Gericht, in dem steht, das das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen endet und der Rechtsstreit beigelegt ist. Brauche ich noch einen Aufhebungsvertrag, den die Firma und ich unterschreiben?? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, ClaudiCo
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 10:48