Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit für mein erstes Kind und werde noch in dieser Elternzeit mein zweites Kind zur Welt bringen. Mein Arbeitgeber ist nun auch leider einer von der netten Sorte, der mich nun deshalb loswerden möchte (zur Not mit allen Mitteln) und hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. (Die Variante den Aufhebungsvertrag nicht zu unterzeichnen steht für mich nicht zur Diskussion, da ich nach dem letzten (in manchen Dingen doch sehr aufschlussreichen) Gespräch mit meinem Chef mit dieser Firma und Personen endgültig abschließen möchte. Ich habe nun nach einigen Konditionsverhandlungen unter anderem eine sehr gute Abfindung und die Formulierung des Zeugnisses ausgehandelt und eine Sperrfrist wird durch eine Klausel vermieden, dass es mir aufgrund der fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeit nicht möglich ist Vollzeit zu arbeiten und der AG mir keine Teilzeit anbieten kann). Der Aufhebungsvertrag wird zum Ende des Mutterschutzes für das 2te Kind wirksam. Ich habe aber nun noch ein paar Unklarheiten für die Zeit danach und wüsste gerne, wie ich da vorgehen muss. Ich möchte auf jeden Fall das erste Jahr Zuhause bleiben und nicht arbeiten, da ich mit Baby, Kleinkind und mit einem auf meinem Studium aufbauendem Fernstudium erstmal genug zu tun haben werde. Danach stünde ich dem Arbeitsmarkt zumindest in Teilzeit wieder zur Verfügung. Wie funktioniert das nun: a) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr ALG1 in voller Höhe + 300€ Sockelbeitrag vom Elterngeld auch wenn ich dem Arbeitsmarkt wegen Kinderbetreuung nicht zur Vefügung stehe? b) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend noch einen Anspruch auf ALG1? c) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend KEINEN Anspruch auf ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). d) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme dann ALG1? e) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme KEIN ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). Und zu der/den funktionierenden Variante/n: Wie wirkt sich das dann jeweils auf die Beitragszahlung zur Krankenversicherung aus? Hat die Abfindungszahlung (Einmalbetrag) hierauf Auswirkungen und welche? Kann ich bei allen funktionierenden Varianten einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bekommen? (die geplante Weiterbildung wäre förderfähig, Teilzeitarbeit wäre in der neuen Arbeitsrichtung eher möglich) Falls diese Informationen benötigt sind: Ich habe vorher 6 Jahre lang durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wäre dann insgesamt 17 Monate in Elternzeit gewesen für mein erstes Kind und anschließend hätte ich 12 Monate Elterngeld bezogen ohne Arbeitsstelle für das zweite Kind. Ich hoffe ich habe mich in meinem Roman nicht zu verwirrend ausgedrücktund dass sie mir meine Fragen beantworten können.

von Lela-bobbel am 08.02.2013, 14:48



Antwort auf: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

Sie sollten das nicht ohne anwaltliche Beratung machen. Ohne AG keine Elternteit. Ohne Kinderbetreuung kein ALG 1. ALG 1 nur anteilig, wie Die aufgrund gesicherter Betreuung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist die Abfindung zu hoch droht u. U. Auch eine Sperre oder Anrechnung. Stimmen Sie in der SS, im MuSch oder in der EZ der Aufhebung zu kann auch deshalb eine Sperre drohen, da Sie unkündbar sind.

von Lina_100 am 08.02.2013, 23:04



Antwort auf: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

bekommst du elterngeld? das kann auch probleme mit der abfindung geben! sowas nicht ohne anwalt machen!!

von CKEL0410 am 09.02.2013, 09:48



Antwort auf: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

Der Aufhebungsvertrag wurde mit anwaltlicher Unterstützung erstellt. Darum geht es ja nicht. Ich hatte ja geschrieben, dass der Aufhebungsvertrag nicht zur Diskusson steht, sondern nur die Frage ist, wie ich jetzt weiter verfahren muss, also wann ich mich wie beim Arbeitsamt melden muss, wenn ich erst nach 1 Jahr wieder zur Verfügung stehen kann und OB und wann ich mit ALG rechnen kann und wie das dann mit den Krankenkassenbeiträgen für das erste Jahr läuft. Dass ich dann keine "Elternzeit" im eigentlichen Sinne habe ist mir bewusst - Elterngeldanspruch habe ich aber trotzdem, das sind ja 2 Paar Stiefel.

von Lela-bobbel am 09.02.2013, 09:50



Antwort auf: Aufhebungsvertrag zum Mutterschutzende -wie weiter vorgehen? (ALG/ EG, KK etc.))

Bist du dann familienversichert? Weil in Elternzeit wärst du ja auch kranken- und rentenversichert. Das fällt ohne AG auch weg. Persönlich würde ich zumindestens die zeit wo du Elterngeld beziehst den AG "offiziell" behalten. Er hat dadurch keien Nachteile oder Kosten, und du mußt nicht dahin und kannst in Ruhe schauen.

Mitglied inaktiv - 09.02.2013, 17:53



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgende Frage : Und zwar kann ich aufgrund des fehlenden Krippenplatzes bin alleinerziehend meinen Job nicht mehr antreten mein Arbeitgeber kann mich nicht kündigen und selbst kann ich auch nicht da mir eine sperrfrist sonst verhängt wird. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt er würde ein Aufhebungsvertra...


Während Elternzeit erkrankt, nach Elternzeit auch weiter krank geschrieben

Hallo. Befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese Endet Ende September. Habe Psychische Probleme aufgrund einer erneuten Fehlgeburt.Mutterkindkur beantragt. Psychotherapeuten auf der Suche nach einem Termin. Durch Hausarzt krankgeschrieben. Noch keinen neuen Arbeitsvertrag da keine Kindsbetreuung. War Vollzeit vor Schwangerschaft beschäfti...


Aufhebungsvertrag nach ez

Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Schreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Ich bin seit Ende 2015 dort angestellt, wurde zeitgleich auch schwanger und bin dann schnell ins Beschäftigungsverbot gefallen. Während der Elternzeit folgten Kind zwei und drei. Nun möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auflösen. Bietet mir aber keine Abfindung be...


Kann die Kita einfach frei entscheiden wie es weiter geht ?

Ich hatte zum 01.09.23 die Zusage für ein Kita platz doch nun bekomme ich die Email das die Eingewöhnung erst zum 01.10.23 stattfinden kann, da es Personalmangel gibt. Nun heißt es nicht mehr Oktober sondern Ende des Jahres ?? Meine Frau ist schwanger mit dem nächsten Baby und der Geburtstermin ist auch zum Ende des Jahres nun die Frage: Kann...


Wie geht es nach einem versäumnisurteil weiter?

Im September wurde ich in meinem Teilzeitjob 30std dauernachtschicht in einer spielhalle gekündigt trotz Schwangerschaft worauf ich eine Anwältin beauftragt habe die auch zügig eine Kündigungschutzklage eingereicht hat. Im Oktober wurde dann mein ausstehendes Gehalt nicht pünktlich gezahlt sondern erst 5 Tage später worauf ich wieder meine Anwäl...


Wie geht es weiter

Hallo mein Partner hat sich nun zwei Wochen vor der Geburt von mir getrennt . Er hat Werder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht . Das Sorgerecht möchte ich ihn nicht annerkennen. Da schon in der Beziehung alles so sein musste wie er will. Die Kommunikation stimmt leider so garnicht . Er wirst mir sicher versuchen das Sorgerecht wegzunehme...


Aufhebungsvertrag Elternzeit

Hallo, Ich habe die Tage erfahren, dass der Betrieb von jemanden neu übernommen wird. Nun ist es so, dass der neue Geschäftsführer X Personen nicht mitübernehmen möchte. Diese sollen die nächsten Tag kontaktiert werden. Gestern rief mich die Perso an und hat für morgen einen Termin vereinbart. Ich vermute also, dass ich einen Aufhebungsve...


Nach Aufhebungsvertrag SSW, finanzielle Nachteile von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, unsere Firma wird leider zugemacht. Den Aufhebungsvertrag habe ich (wie meine Kollegen auch) in November unterschrieben und in Dezember erfahren, dass ich Schwanger bin. (unerfüllter Kinderwunsch seit 6 Jahren, bin 46J, aktuelle SSW 10+6, ET: 15.08.2024) Die Beschäftigung endet am 31.03.2024, dann bin ich Arbeitslos. Die...


Elternzeit Urlaub Aufhebungsvertrag

Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...