Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit für mein erstes Kind und werde noch in dieser Elternzeit mein zweites Kind zur Welt bringen. Mein Arbeitgeber ist nun auch leider einer von der netten Sorte, der mich nun deshalb loswerden möchte (zur Not mit allen Mitteln) und hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. (Die Variante den Aufhebungsvertrag nicht zu unterzeichnen steht für mich nicht zur Diskussion, da ich nach dem letzten (in manchen Dingen doch sehr aufschlussreichen) Gespräch mit meinem Chef mit dieser Firma und Personen endgültig abschließen möchte. Ich habe nun nach einigen Konditionsverhandlungen unter anderem eine sehr gute Abfindung und die Formulierung des Zeugnisses ausgehandelt und eine Sperrfrist wird durch eine Klausel vermieden, dass es mir aufgrund der fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeit nicht möglich ist Vollzeit zu arbeiten und der AG mir keine Teilzeit anbieten kann). Der Aufhebungsvertrag wird zum Ende des Mutterschutzes für das 2te Kind wirksam. Ich habe aber nun noch ein paar Unklarheiten für die Zeit danach und wüsste gerne, wie ich da vorgehen muss. Ich möchte auf jeden Fall das erste Jahr Zuhause bleiben und nicht arbeiten, da ich mit Baby, Kleinkind und mit einem auf meinem Studium aufbauendem Fernstudium erstmal genug zu tun haben werde. Danach stünde ich dem Arbeitsmarkt zumindest in Teilzeit wieder zur Verfügung. Wie funktioniert das nun: a) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr ALG1 in voller Höhe + 300€ Sockelbeitrag vom Elterngeld auch wenn ich dem Arbeitsmarkt wegen Kinderbetreuung nicht zur Vefügung stehe? b) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend noch einen Anspruch auf ALG1? c) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend KEINEN Anspruch auf ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). d) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme dann ALG1? e) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme KEIN ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). Und zu der/den funktionierenden Variante/n: Wie wirkt sich das dann jeweils auf die Beitragszahlung zur Krankenversicherung aus? Hat die Abfindungszahlung (Einmalbetrag) hierauf Auswirkungen und welche? Kann ich bei allen funktionierenden Varianten einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bekommen? (die geplante Weiterbildung wäre förderfähig, Teilzeitarbeit wäre in der neuen Arbeitsrichtung eher möglich) Falls diese Informationen benötigt sind: Ich habe vorher 6 Jahre lang durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wäre dann insgesamt 17 Monate in Elternzeit gewesen für mein erstes Kind und anschließend hätte ich 12 Monate Elterngeld bezogen ohne Arbeitsstelle für das zweite Kind. Ich hoffe ich habe mich in meinem Roman nicht zu verwirrend ausgedrücktund dass sie mir meine Fragen beantworten können.
von Lela-bobbel am 08.02.2013, 14:48