Guten Tag,
ich bin noch bis Ende April /20 im der Elternzeit.
Wir sind vor einem Jahr umgezogen und ich habe einen Versetzungsantrag beim Arbeitgeber gestellt. Meine Kinder sind nur bis 13 Uhr in der Kita, danach gibts keine Möglichkeit auf Betreuung, also muss ich zuhause bleiben. Mein Mann hat Schichtsystem 06-22 Uhr. Jetzt will mein Arbeitgeber mir neuen Vertrag geben GV und sagt, dass ich nicht mehr auf 120 Stunden wiedereingestellt werden kann.
Kann ich dann auf Aufhebungsvetrag mit Abfindung bestehen oder kann er dies durchsetzen, dass ich kein Anspruch mehr auf meine 120 Stunden habe; Er meinte, ich müsste dann auch Spätschichten, bis 21 Uhr mitmachen.
Ich arbeite im Lebensmittelhandel als Verkäuferin.
Wohin mit meinen Kindern? Interessiert niemanden.
Danke für die Antwort
von
190505
am 24.09.2019, 21:00
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag wegen Umzug
Hallo,
leider kann ich mit den Angaben, die Sie gemacht haben, keine seriöse Antwort geben.
Was ist denn jetzt im letzten Jahr gewesen? Haben Sie gearbeitet und wenn ja wie? Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag zu den Zeiten? Haben Sie überhaupt Laut Vertrag einen Anspruch auf Versetzung? Was steht im Vertrag zu dem Thema Arbeitsort?Was haben Sie getan, um ihren Anspruch auf Ganztagsbetreuung bei Kindergarten durchzusetzen?
Im Zweifel würde ich mal davon ausgehen, dass ein Anspruch auf Versetzung gar nicht besteht und somit auch kein Anspruch auf bestimmte Zeiten oder ähnliches. Im Falle eines Aufhebungsvertrages haben sie keinen Anspruch auf Abfindung, da Sie ja nicht mehr in der Lage sind, den Vertrag zu erfüllen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2019
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag wegen Umzug
Ehrlich? ich würde da aktuell gar nichts unterschreiben. Ich würde zum Ende der EZ kündigen und mir was neues suchen was besser passt. Abfindung wirst du eh keine Chance drauf haben denn nach der EZ bist du erst einmal in der Pflicht wieder so zu arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Klappt das nicht, muss man sich einigen. Oder du eben notfalls kündigen. Den dein AG ist nur verpflichtet dir deinen Job bzw einen gleichwertigen zu geben. geht bei euch schon nicht wegen Umzug.
Im Handel findest du doch locker was neues bis nächstes Jahr. Im Idealfall schon vorher und dann kannst du evtl auch schon in TZ innerhalb der EZ einsteigen. Oder du kündigst notfalls dann schon vorher.
von
Felica
am 24.09.2019, 21:16