Aufhebungsvertrag während der Elterzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag während der Elterzeit

Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit beantragt, davon ist schon ein Jahr vorbei. Es steht für mich schon jetzt fest, dass ich in diesem Rahmen und mit meinen drei Kindern dort nicht mehr arbeiten möchte. Ich hätte die Möglichkeit bei einem anderen Unternehmen anzufangen. Aus diesem Grund stellt sich mir die Frage, ob es in meiner Situation möglich ist um einen Aufhebungsvertrag zu bitten bzw. zu kündigen. Wie wären dann die Fristen? Das ist sicherlich auch vom Unternehmen abhängig, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort Katha

Mitglied inaktiv - 25.05.2009, 09:11



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während der Elterzeit

Hallo, es gelten die normalen vertragl./ gesetzl. Kü-Fristen. Aber warum beantragen Sie nicht beim AG, TZ bei einem anderen Ag zu machen u halten sich alles offen? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2009



Antwort auf: Aufhebungsvertrag während der Elterzeit

Was wäre hier der Vorteil, rein interessehalber?

Mitglied inaktiv - 29.05.2009, 17:18



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