Mein Arbeitgeber (unter 15 AN) kann mir nach 3 Jahren EU sehr wahrscheinlich keine Teilzeitstelle anbieten (aus Arbeitsmangel). Da ich nicht Vollzeit arbeiten will, bleiben mir eigentlich nur die Möglichkeiten Aufhebungsvertrag oder mir kündigen lassen (wobei die Fristen schon überschritten sind). Was ist sinnvoller und wie sieht es mit der Krankenkasse aus (mein Mann ist privat versichert, ich gesetzlich)?
Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 21:45
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Liebe Carlina,
das kommt darauf an.
Beim Aufhebungsvertrag sind Sie beim Arbeitsamt 3 Mo. gesperrt, wenn die Abfindung, die Sie erhalten höher ist, ist das ok.
Ansonsten ist eine Kündigung vom AG besser.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2002
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Hallo,
beim aufhebungsvertrag bist du vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt(also kein A-Geld).
Wenn du gekündigt wirst, besteht diese Sperre nicht.
Krankenversichert bist du in beiden Fällen weiterhin, so du dich arbeitslos meldest.
Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 23:32