Frage:
Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir heute nahegelegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ich soll ab heute zu Hause bleiben und sie würden bis Ende Mai zahlen.
Stichtag meiner Tochter ist der 1. Mai. So gehe ich also je nachdem 4-6 Wochen ohne Gehalt des Arbeitgebers aus.
Ist das in Ordnung? Soweit ich weiss muss der Arbeitgeber mich doch während des Mutterschutzes zusammen mit Krankenkasse weiter bezahlen?!
Lg
Jessi
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 10:27
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Hallo,
wieso sollten Sie sowas unterzeichnen?
Sie haben doch dadurch nur Nachteile!!
Ausserdem haben Sie (wenn Sie sich nicht familienversichern können) das Problem der KK in der EZ.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2010
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Ich nehme an dein Vertrag ist befristet? Und wann würde der Vertrag auslaufen??
Wenn er unbefristet wäre, dann wüsste ich nicht, warum du etwas derartiges unterschreiben solltest.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 10:49
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Nein ich habe einen unbefristeten Vertrag.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 10:55
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Wirst du denn Elternzeit nehmen? Und hast du vor zurück in den Betrieb zu gehen?
Denn so...ich meine, du bekommst während des Mutterschutzes von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber Geld, so, dass du quasi volles Gehalt hast. Wenn du dann in Elternzeit gehst, kannst du dir doch die Frage offen lassen, ob du zurück in den Betrieb gehen willst oder nicht. Kündigen kannst du immer...daher verstehe ich das gerade alles nicht so richtig...
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 11:00
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Mein Arbeitgeber möchte mich los werden, bietet mir dafür diesen Aufhebungsvertrag Beginn: sofort an. Er wird mich nach der Elternzeit sowieso nicht wieder zurück kommen lassen, weil wie gesagt, er will mich sofort los werden. Und ich möchte wissen ob er das darf.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 12:52
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Hi,
nicht unterschreiben - er hat gerade keine Handhabe, dich loszuwerden. Unterschreibst du, fällt a) u.U. das Mutterschaftsgeld durch die KK und der AG-Zuschuss weg - zumindest ab Ende der Beschäftigungsverhältnisses und b) müsstest du dich dann in der Elternzeit selbst versichern (oder über deinen Mann, falls das bei euch geht).
Zum Ende der Elternzeit kannst du immer noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder aber selbst kündigen, wenn du dorthin nicht zurück willst.
Gruß, speedy
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:15
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
auf keinen fall unterschreiben!!!!!!!!
er darf dich jetzt so oder so nicht kündigen.
wenn er kein bock mehr auf dich hat,dann soll er dir ein bv ausstellen.aber einen aufhebungsertrag würde ich an deiner stelle NIE unterschreiben.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:22
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Hallo
Ist die Frage ob er Dir eine Abfindun anbietet würde ich sagen.
Je nach Firmenzugehörigkeit kann da was zusammenkommen.
Ich glaube pro Jahr ein Monatsgehalt.
Abfindung + Freistellung und Lohn bis Mai würde sich dann unter Umständen lohnen für Dich.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:29
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Aber auch da wäre ich vorsichtig - Lohn/Abfindung und Elterngeld - das kann schnell zu steuerlichen Rückzahlungen führen.
Soll er dich doch bis zum Mutterschutz freistellen - dann muss er dich nicht sehen.
Dann würde ich EZ einreichen und dann über eine Abfindung nach 05/2013 verhandeln :-) (3 Jahre mehr Betriebszugehörigkeit)
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:40
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
DIE Idee ist richtig genial :-)
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 15:56
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Vielen Dank für die Antworten, ich denke das er mich dann eh während der Elternzeit kündigen wird, dann darf er das ja rechtlich wieder.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 16:41
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
Darf er nicht !!!
Erst danach, aber auch nicht einfach so, einen Grund muss er schon angeben.
Und dagegen kannst Du auch vorgehen.
Wie lange bist Du denn schon in der Firma ?
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 17:14
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Aufhebungsvertrag noch vor Beginn des Mutterschutzes
den Bach runter...
Selbst wenn kind Nr. 2 Unterwegs wäre nach fast 3 jahren Elternzeit des 1. Kindes müsste er Dich weiter "dulden"...
NICHTS UNTERSCHREIBEN....
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 18:28