Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Elternzeit endet am 31.09.2018 und ich hatte eine Rückkehr in die Vollzeit mit meinem Arbeitgeber vereinbart.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Arbeitgeber mich nicht weiter beschäftigen und bietet mir einen Aufhebungsvertrag an.
Ich bin seit dem 01.12.2010 dort beschäftigt und bin nicht abgeneigt den Aufhebungsvertrag anzunehmen. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Monatsende.
Muss der Arbeitgeber mir die Kündigungsfrist mit meinem Gehalt bezahlen? Er möchte mich während der Kündigungsfrist freistellen.
Wir sind dabei eine Abfindung mit dem Faktor 0,55 zu vereinbaren.
Nur bin ich mir nicht sicher ob der Gehalt der Kündigungsfrist noch zu zahlen ist.
Danke schön für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Mika
von
Mika
am 03.03.2018, 22:02
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
der Lohn + die Abfindung (es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2018
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
1. Wenn der AG dich aus wirtschaftlichen Gründen nach der Elternzeit nicht weiterbeschäftigen kann, dann kann er dich ganz legal schon während der Elternzeit kündigen über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde. Sofern er nachweisen kann, dass die wirtschaftlichen Gründe schwerwiegend sind und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich wäre. Dann bekommst du natürlich kein Gehalt und auch keine Abfindung mehr.
2. Ein Arbeitsverhältnis kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen über einen Auflösungsvertrag beendet werden. Das ist die günstigste Variante. Ihr könnt eine Abfindung vereinbaren, aber Gehalt steht dir dann natürlich keines zu, wenn der Vertrag zum 31.09.2018 endet. Zu welchen Konditionen ihr die Auflösung vereinbart, ist Verhandlungssache.
Mitglied inaktiv - 04.03.2018, 12:05