Ich bin nun seit neun Jahren in Elternzeit. Ende März läuft meine Elternzeit aus. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450 € Basis bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet. Dieser Arbeitgeber würde mich nun im April in Teilzeit übernehmen.
Mein alter Arbeitgeber kann mir keine Teilzeit-Arbeitsstelle anbieten. Da wir inzwischen auch umgezogen sind, ergibt es sowieso keinen Sinn dort weiterhin zu arbeiten.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich selbst kündigen soll oder ob ich Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung habe. Ich würde gerne ab April in Teilzeit bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen und optimalerweise eine Abfindung von meinem alten Arbeitgeber erhalten.
Ist das möglich, oder habe ich darauf keinen Anspruch?
Mitglied inaktiv - 22.02.2018, 16:46
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
Nein, warum sollten Sie eine Abfindung erhalten?
Eine Abfindung ist eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus irgend einem Grund nicht mehr beschäftigen kann oder will. Hier ist es aber so, dass Sie nicht mehr können, weil Sie umgezogen sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2018
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Du musst selbst kündigen, da du den Vertrag auf Grund des Umzuges nicht mehr erfüllen kannst.
von
cube
am 22.02.2018, 18:40
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Abfindungen sind nicht der Standard, sondern die Ausnahme un´m besondere Härte abzufedern.
daraus folgt:
DU kannst den alten Vertrag nicht mehr erfüllen, also musst DU kündigen. Daraus ergibt sich dann aber eben auch, dass es nichts mit einer Abfindung wird.
Gruss
D
von
desireekk
am 22.02.2018, 18:53