Hallo Frau Bader,
der weite Weg zu meiner bisherigen Arbeitsstelle lohnt sich bei Teilzeit weder zeitlich noch finanziell. Bekommt ich bei einem Aufhebungsvertrag im Anschluß an die Elternzeit Arbeitslosengeld, bis ich eine neue Stelle in der näheren Umgebung gefunden habe? Bekommt man direkt Arbeitslosengeld oder gibt es eine Sperre? Berechnet sich das Arbeitslosengeld nach dem vorgerigen Gehalt der Volllzeitstelle?
Wie lange wird ALG gezahlt?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 22:11
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
wenn der Ag sonst gekündigt hätte, ist man nicht gesperrt. Wenn Sie eigentölich gekündigt hätten, eher ja. Ausserdem wird die Abfindung uU auf das Arblosengeld angerechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2006
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Wenn deine Firma und du euch einig Seit und du gute Gründe für den Aufhebeungsvertrag hast is das kein Problem du mußt nur auf dem Amt alles vorlegen und erklären warum du es wolltest.Somit bekommst du auch Geld.
Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 09:03
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
ich kenne 2, die auch einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit gemacht haben. Die eine bekam eine Sperre, die andere nicht.
Also ich denke, u.U. musst du mit einer Sperre rechnen.
Dein Arbeitslosengeld berechnet sich nach der Zeit, die du zur Verfügung stehen kannst. Wenn du Teilzeit arbeiten willst/kannst, bekommst du anteilig Arbeitslosengeld.
Soweit ich weis, wird Arbeitslosengeld 12 Mon. gezahlt.
LG
Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 20:59