hallo frau bader, kann man, wenn man sich in elternzeit befindet, einem aufhebungsvertrag zustimmen und kann dieser ohne einhaltung irgendwelcher fristen von beiden seiten geschlossen werden? wenn ja, gilt dann - ähnlich wie bei eigener kündigung wegen familienzusammenführung - ebenfalls die regelung, dass man in keine sperrzeit fällt? laut a-amt ist bei eigener kündigung nicht mit einer sperre zu rechnen, wenn man wegen arbeitsaufnahme des ehepartners weit weg umziehen muss und so dem ag sowieso nie mehr zur verfügung stehen könnte. beendet ein aufhebungsvertrag meine elternzeit vorzeitig? wenn nein, wie kann ich diese dann - nachdem ich den vertrag unterzeichnet habe - vorzeitig beenden, um a.) alg zu beziehen und b.) nach einer neuen stelle zu suchen? oder ist es auch mgl., in elternzeit alg zu erhalten? verbleibt die restliche nicht genutzte zeit um diese evtl. später (nach ablauf alg) als elternzeit zu nehmen, falls bis dato keine neue stelle gefunden werden konnte? herzlichsten dank für die beantwortung meiner fragen! es wird langsam konkret, dass wir 400 km entfernt in ein anderes bundesland ziehen müssen und ich möchte keinerlei geld verschenken... schönen abend noch, sanni1975
Mitglied inaktiv - 21.08.2004, 23:47