Hallo, mein Elterngeldbezug endet im Januar 2020. Ab Februar wollte ich wieder in Teilzeit arbeiten. Da ich ein gutes Jobangbot bekommen habe, möchte ich den Arbeitgeber wechseln. Der neue AG möchte mich aber schnellstmöglich. Nun kommen nur 2 Varianten für mich in Frage: entweder von meinem Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit mit 3 Monaten Gebrauch machen oder um einen Aufhebungsvertrag zu bitten (da ich eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate habe). Wirkt sich ein Aufhebungsvertrag zum 31.10.19 negativ auf mein Elterngeld aus, wenn ich die neue Stelle zum 1.1.20 antreten? Kann es sein, dass ich für November bis Januar dann nur den Regelsatz von jeweils 300 Euro bekomme?
von Marion82 am 09.10.2019, 02:01