Aufhebungsvertrag / Kündigung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag / Kündigung in Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit (noch bis zum 02.08.2020) und arbeite seit November 2018 in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Mir wurde nun im Rahmen eines Sozialplanes ein Aufhebungsvertrag angeboten. Im Sozialplan wurde leider nicht berücksichtigt, dass es Mütter gibt, die in Elternzeit arbeiten. Aufgrund dessen wurden für Kündigung und/oder Aufhebungsvertrag stumpf die letzten 12 Monate an Gehalt zugrunde gelegt. Für mich ein absoluter Nachteil. Eine Kollegin, die ebenfalls in Elternzeit ist, jedoch nicht in Teilzeit arbeitet, bekommt als Basis das Vollzeit-Bruttogehalt. Ich nur das Teilzeit-Bruttogehalt. Ein individuelles Nachverhandeln der Berechnungsgrundlage lässt mein Arbeitgeber nicht zu, da sonst die anderen 58 Personen ja benachteiligt werden würden. Mit der Summe der Abfindung kann ich die Zeit bis ich eigentlich aus der Elternzeit raus bin nicht abdecken, hier würden mir jeden Monat 200€ "fehlen". Ich bin geneigt den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben, denn eigentlich bin ich nach Paragraph 18 BEEG ja aktuell nicht kündbar. Eine Sondergenehmigung liegt wohl nicht vor. Die Kündigung wurde mir aber trotzdem mündlich schon angedroht. Kann ich dann nur auf Wiedereinstellung klagen? Oder kann ich darauf klagen, dass die Basis der Berechnung mein Vollzeitgehalt ist? Ich weiß im Moment ehrlicherweise nicht, was ich machen soll. Ich werde mir noch Rechtbeistand holen, aber hier stellt sich mir auch die Frage nach den Kosten. Sollte es zu einem Vergleich kommen, müsste ich meine Anwaltskosten selber tragen, oder? Und kann ein Gericht die Firma statt zur Wiedereinstellung auch zu einer angemessenen Abfindung verurteilen? Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße, Thiara

von Thiara82 am 11.09.2019, 22:21



Antwort auf: Aufhebungsvertrag / Kündigung in Elternzeit

Hallo, der Arbeitgeber will sich vergleichsweise mit Ihnen einigen, da kann man ihm keine Vorschriften bezüglich der Höhe machen. Auf der anderen Seite sind Sie jedoch nicht kündbar. Die Sache trägt das Risiko mit sich, dass die Firma wegen Insolvenz schließt und sie gar keine Abfindung bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2019



Antwort auf: Aufhebungsvertrag / Kündigung in Elternzeit

Wenn dir gemäß Sozialplan gekündigt werden dürfte, müsste man dir keinen Aufhebungsvertrag inkl Abfindung anbieten. Aktuell bist du nicht kündbar, man möchte dir aber gerne kündigen und versucht es eben so. Würde ich nicht annehmen - oder versuchen, genau deswegen mehr Geld rauszuschlagen. Kommt darauf an, wie schnell du meinst, einen neuen Job finden zu können. Denn der Aufhebungsvertrag ist eine Zustimmung zur Kündigung und zieht IdR eine Sperre beim ALG nach sich. Der Sozialplan muss dir übrigens vorgelegt werden - daran könntest du dann auch sehen, nach welchen Kriterien der aufgestellt wurde.

von cube am 12.09.2019, 07:44



Antwort auf: Aufhebungsvertrag / Kündigung in Elternzeit

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Eine Insolvenz droht nicht. Es werden lediglich in der Verwaltung von 126 Personen 59 entlassen. Hinter der Firma steht ein großer Konzern mit 89,3 Mio Gewinn in 2018... So wie es aussieht, bin ich die einzige der 59 Personen, die den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt. Bei allen anderen wurde aber meins Wissens nach auch das Vollzeitgehalt genommen. Bleibt abzuwarten, ob überhaupt eine Kündigung kommt und ich den Klageweg gehen muss.

von Thiara82 am 16.09.2019, 20:23



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