Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit (noch bis zum 02.08.2020) und arbeite seit November 2018 in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Mir wurde nun im Rahmen eines Sozialplanes ein Aufhebungsvertrag angeboten. Im Sozialplan wurde leider nicht berücksichtigt, dass es Mütter gibt, die in Elternzeit arbeiten. Aufgrund dessen wurden für Kündigung und/oder Aufhebungsvertrag stumpf die letzten 12 Monate an Gehalt zugrunde gelegt. Für mich ein absoluter Nachteil. Eine Kollegin, die ebenfalls in Elternzeit ist, jedoch nicht in Teilzeit arbeitet, bekommt als Basis das Vollzeit-Bruttogehalt. Ich nur das Teilzeit-Bruttogehalt. Ein individuelles Nachverhandeln der Berechnungsgrundlage lässt mein Arbeitgeber nicht zu, da sonst die anderen 58 Personen ja benachteiligt werden würden. Mit der Summe der Abfindung kann ich die Zeit bis ich eigentlich aus der Elternzeit raus bin nicht abdecken, hier würden mir jeden Monat 200€ "fehlen". Ich bin geneigt den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben, denn eigentlich bin ich nach Paragraph 18 BEEG ja aktuell nicht kündbar. Eine Sondergenehmigung liegt wohl nicht vor. Die Kündigung wurde mir aber trotzdem mündlich schon angedroht. Kann ich dann nur auf Wiedereinstellung klagen? Oder kann ich darauf klagen, dass die Basis der Berechnung mein Vollzeitgehalt ist? Ich weiß im Moment ehrlicherweise nicht, was ich machen soll. Ich werde mir noch Rechtbeistand holen, aber hier stellt sich mir auch die Frage nach den Kosten. Sollte es zu einem Vergleich kommen, müsste ich meine Anwaltskosten selber tragen, oder? Und kann ein Gericht die Firma statt zur Wiedereinstellung auch zu einer angemessenen Abfindung verurteilen? Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße, Thiara
von Thiara82 am 11.09.2019, 22:21