aufhebung des gemeinsamen sorgerechts

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: aufhebung des gemeinsamen sorgerechts

Ich bin Vater eines nichtehelichen Kindes, gleichzeitig bin ich aber auch verheiratet. Die Mutter meines nichtehelichen Kindes wollte kurz nach der Geburt, 2007, das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben allerdings schon lage keine Affäre mehr. Meine Frau weiß inzwischen von der ganzen Sache und auch von dem Kind. Nun möchte die Mutter das alleinige Sorgerecht haben. Ich habe keine Einwände und möchte es ihr gern übertragen. Wie läuft das Ganze ab und kommen der irgendwelche Kosten auf uns zu? Besten Dank opao

Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 14:47



Antwort auf: aufhebung des gemeinsamen sorgerechts

Hallo, soweit ich weiß, geht das kostenfrei beim JA Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



Antwort auf: aufhebung des gemeinsamen sorgerechts

hallo ob das was kostet kann ich dir nicht saqgen,machen muss man das sicher dann beim jugendamt. aber warum willst du es abgeben? hast du kein kontakt zu eurm kind?

Mitglied inaktiv - 27.07.2011, 19:26



Antwort auf: aufhebung des gemeinsamen sorgerechts

Danke für Deine Antwort. Nein, ich habe keinen Kontakt zu dem Kind. Möchte die Mutter nicht. Es wäre schön wenn mir Jemand die Frage nach dem genauen Ablauf und der evlt. Kosten beantworten könnte? opao

Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 09:06