Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Und zwar habe ich einem Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers zugestimmt. Derzeit bin ich im Erziehungsurlaub und mit dem 2. Kind schwanger. Das ist ja ansich nicht das Problem. was mich interessiert. Muss ich mich jetzt Arbeitslos melden wegen dem Renten und Krankenkassenanspruch? Oder wie läuft das weiter? Mir geht es ja nicht darum das ich Geld bekommen will. Ich möchte nur abgesichert sein. Ich habe auch erst wieder in ca. 3,5 Jahren vor arbeiten zu gehen wenn das Zweite dann in den Kindergarten kann. Lieben Gruß Alexandra

Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 22:40



Antwort auf: Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Liebe Alexandra, wenden Sie sich schnellstmöglich an das Arbeitsamt. Es gibt aber mehrere Probleme: 1. Bei einem Aufhebungsvertrag ist man idR für 12 Wo. gesperrt 2. Wenn Sie kleine KInder haben, bekommen Sie nur Arbeitslosengeld (+ Krankenkasse), wenn Sie auch tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies muss nachgewiesen werden. 3. Sonst müssen Sie zum Sozialamt Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001