Hallo community
Ich habe die Elternzeit als Mann in unserer jetzt bröckelnden Beziehung. Damit verbunden ist auch das meine Tochter dauerhaft bei mir wohnt. Leider lässt meine Partnerin dies nicht zu. Ich darf mit meiner Tochter, die jetzt sechs Monate alt ist weder Verwandte besuchen noch sie überhaupt in meine Wohnung mitnehmen. Es kommen immer wieder die Ausreden, sie hat was mit den Augen, habe ich auch, sie hat was mit dem Herzen, der Kardiologe hat per Gutachten bestätigt das inzwischen, seit dem dritten Monat alles in Ordnung ist. Und als drittes. Unsere Tochter ist noch zu jung.
Das macht mich irre. Denn ich habe inzwischen das Jugendamt gefragt, aber die wollen mir nichts schriftliches ausstellen, dass ich mit meiner Tochter reisen darf ohne ihre Zustimmung. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ich bin inzwischen so weit mich von ihr zu trennen und meine Tochter mit zu nehmen. Denn meine Lebensgefährtin ist wieder Vollzeit arbeiten und hat auch noch Nebenjobs und ist somit bis zu 18 Stunden außer Haus und möchte ihr Kind auch nicht groß ziehen, so zumindest mein Eindruck. Denn selbst wenn ich da bin und sie nach Hause kommt, legt sie sich lieber hin.
Was Kano toe sollte ich tun?
Danke für eure Hilfe.
von
Drspace
am 07.02.2018, 12:35
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht für meine Tochter
Hallo,
1. Sie beziehen augenscheinlich das EG zu Unrecht - da Sie mit dem Kind nicht in einem Haushalt leben.
2. Da das Kind den Lebensmittelpunkt bei Ihnen hat, können Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
3. Ansonsten verstehe ich nicht, warum Sie das Kind nicht mitnehmen sollten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2018
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht für meine Tochter
Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht, da braucht es nichts schriftliches, natürlich kannst Du mit Deiner hingehen wo Du willst über Tag.
Wo ist sie gemeldet? Ihr habt zwei Wohnungen ?
Muss Deine Freundin so viel arbeiten oder will sie?
von
Sternenschnuppe
am 07.02.2018, 12:55
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht für meine Tochter
Selbstverständlich darfst du mit feinem Kind überall hin, ihr habt das geteilte Sorgerecht.
Redet miteinander und sag ihr,dass du dir überlegst dich zu trennen und dein Kind mitzunehmen. Geh zum Jugendamt, da du ja der Lebensmittelpunkt zu sein scheinst,wenn die Mutter nur arbeiten ist,sehe ich keine Gefahr warum du nicht zusammen mit dem Kind eine eigene Wohnung beziehen darfst.
Sicher dich trotzdem ab.
Alles Gute für euch.
von
Surematu
am 07.02.2018, 14:09
Antwort auf:
Aufenthaltsrecht für meine Tochter
Hallo Frau Bader.
Ich beziehe zu Recht das EG da ich das, Kind betreue, sie ist auch Nebenwohnsitzlich bei mir gemeldet. Sonst hätte ich es wirklich nicht bekommen.
von
Drspace
am 13.02.2018, 15:22