Frage: Aufenthaltsgenehmigung bei Kind

hallo, ich habe einen 6 Monate alten sohn mit einem Inder, nun zu meiner Frage, kann er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen nur weil er ein Kind mit einer Deutschen hat? Oder muß man trotzdem verheiratet sein. Danke schonmal für eure antworten Jaci

Mitglied inaktiv - 07.05.2001, 19:17



Antwort auf: Aufenthaltsgenehmigung bei Kind

Liebe Jaci, das ist tiefstes Asylrecht, da kenne ich mich nun wirklich nicht aus. Ich mache nur Zivilrecht, dies hier ist öffentliches Recht. Es gibt aber in jeder Stadt einen Ausländerbeauftragten, der solche Dinge weiß. Ich meine zu wissen, dass das keinen Grund darstellt, wenn man nicht verheiratet ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2001



Antwort auf: Aufenthaltsgenehmigung bei Kind

Hallo Jaci, leider ist das nicht so. Ich bin mit einem Afrikaner verheiratet und wir haben einen Sohn. Er hat trotzdem kein Visum. Also das Kind zählt in so einem Fall nicht. Nur bei Heirat. Soweit ich informiert bin. Alles Gute für Euch. Liebe Grüße Heike

Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 09:31



Antwort auf: Aufenthaltsgenehmigung bei Kind

Das Kind _kann_ einen Anspruch auf Aufenthalt begründen, wenn er nachweist, daß er das Kind mitversorgt und/oder wichtig für die Entwicklung des Kindes ist. Unter Umständen reicht es, wenn Du eine Bestätigung schreibst, daß Du auf seine Hilfe angewiesen bist, z.B. weil Du regelmäßige wichtige Termine hast, während der er das Kind betreut. Manche ABs sind auch strenger und erwarten, daß Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Ich würde mal bei der AB anrufen, vorsichtshalber aber einen falschen Namen angeben, falls die Euch blöd kommen wollen. Oder Ihr fragt in einem Verein, der Hilfe für Aufenthaltsfragen anbietet (z.B. der IAF). Ansonsten kann ich Euch noch die Seite www.binational-in.de empfehlen, da treiben sich eine Menge Leute herum, die sich sehr gut im Ausländerrecht auskennen. Alles Gute, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 11:36



Antwort auf: Aufenthaltsgenehmigung bei Kind

Es hilft, wenn er Unterhalt zahlt. Aber wenn er keinen gesicherten Aufenthalt hat, hat er wahrscheinlich auch keinen Job, oder? Aber die Behörden sind immer froh, wenn jemand ihnen das Zahlen abnimmt ;-).

Mitglied inaktiv - 09.05.2001, 11:39