darf ich umziehen wenn ich das alleinige abr habe und die regelungen bei schulischen Angelegenheiten auf mich allein übertragen worden sind? was den umgang angeht, würde ich ihm entgegenkommen! wichtig ist für mich zu wissen ob es für mich überhaupt in betracht kommt? vielen lieben dank
von leipsch am 07.05.2013, 11:53