Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Guten morgen Frau Bader. Ich habe ein großes Problem und zwar hat mein Ex mann von dem ich seit 2008 geschieden bin und 2007 getrennt bin zwei gemeinsame Kinder 8 und 5 Jahre alt.Es gab immer wieder Schwierigkeiten mit dem umgang der aber nun mit dem großen seit fast 2 jahren wunderbar funktioniert.die kleine hat extreme schwierigkeiten damit und weigert sich immer mal wieder und das ganze unter viel weinen so das der papa das ganze selber abgebrochen hat. ich wohne seit eh und jeh nach wie vor in der ehelichen wohnung mit unseren gemeinsamen kindern der papa ist ausgezogen und hat eine neue partnerin wo meine Tochter nicht ganz klar mit kommt.ich bin seit einem Jahr wieder verheiratet und die kinder verstehen sich super mit meinem neuen mann sie sagen papa aus freien stücken und wissen aber genau wer ihr leiblicher papa ist.schule und kindergarten laufen hervorragend. nun hat mein ex mann aus heiterem himmel einen antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt, weil ich angeblich den umgang komplett boxkottiere was nicht andem ist und den umgang mit der kleinen hat er selber abgebrochen.da mir in letzter zeit auffiel das mein sohn nicht mehr so lebenslustig war wie früher habe ich ihn gefragt was ihn bedrückt und bei der antwort kamen auch mir die tränen.er sagte mir unter tränen das sein papa ihm gemeinsam mit seiner freundin gesagt haben das eine frau bald alles regeln würde das die beiden dann ganz und sofort zu ihm kommen würden und auch schule und kiga wechseln müssen.unteranderem wurde ihm anhand von vergleichen mit beiden händen(eine partei ging hoch die andere runter)deutlich gemacht wie schlecht seine mama und der ziehvater für ihn wären.ich persönlich und auch mein ehemann verlieren nie ein böses Wort über den Papa. Beim jugendamt wurde uns gesagt das das nicht dem kindeswohl dient und man kinder damit nicht belasten soll...gerade seine neue partnerin sollte dies wissen die gerade ihre erieherausbildung hinter sich hat. meine situation. Ich bin den ganzen tag für meine kinder da bringe sie inden kiga und schule arzt und so weiter auch ich habe mich seit der geburt um sie gekümmert.es heerscht ein reger kontakt zu den großeltern freunden bekannten nachbarn.....wir sind ganz viel draussen unternehmen viel und gemeinsam was mit den kindern. Nimmt man mir wirklich so mirnichts dirnichts meine mäuse weg?Wonach wird das entschieden???? ;Mein ex mann ist arbeitslos und zahlt keinerlei unterhalt.Mein jetziger mann geht vollzeit arbeiten.man kann mir wirklich nichts worwerfen ich schlage meine kinder nicht vernachlässige sie nicht, bin immer für sie da...achte auf ihre gesundheit etc. vielen dank im vorraus können sie mir meine angst nehmen? v

Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 09:38



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fargen Sie kurz u allgemeine Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2010



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

hallo.. was muss passieren damit ein vater das alleinige abr bekommt wenn es den kindern gut geht und sie seit gut 4 jahren im haushalt der mama leben und seit geburt in der ehemals ehelichen wohnung, und dort ihr ganzes soziales umfeld ist und schule arzt und so weiter auch alles top in ordnung ist.umgang soll boykottiert werden ist aber nicht der fall.kind wird selisch von väterlicherseits belastet mit äusserungen die mama ist schlecht für dich. danke

Mitglied inaktiv - 07.09.2010, 09:50



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, schalten Sie das JA ein. Die Chance, dass er das alleinige ABR bekommt, ist 0 %. Es sei denn, Sie sind Alkoholikerin, drogensüchtig oder schlagen die Kinder grün u blau. Das ist doch bloß männlcihes Imponiergehabe. Als nächstes schlägt er mit den Fausten vor seine Brust Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2010



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