Ich hab mal eine Frag.
Mein Ex Mann und ich habe gemeinsames Sorgerecht unserer 3 jährigen Tochter. Ich habe jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ab und zu lasse ich meine Tochter mal bei meiner Oma oder Mutter schlafen.
Was selten vorkommt.
Jedenfall versucht mein Ex mir das zu verbieten.
Er möchte nicht, dass sie bei meiner Mum übernachttet.
Darf ich sie einfach übernachten lassen?
Hat er das Recht es zu verbieten??
hoffe, sie können mir helfen
lg steffi
Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 07:55
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
nein kann er nicht. So ein Quatsch
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2010
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo
Hat er nicht !!
Zum einen hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, zum anderen haben die Groß und Urgroßeltern auch ein verankertes Recht auf Umgang.
Sofern sie im Leben des Kindes bisher auch eine Rolle spielten.
Hört sich nach einem schwierigen Kontakt an mit Deinem Ex, vielleicht kann das Jugendamt helfen ?
Die bieten begleitete Gespräche an , in denen ihm auch die Gesetzeslage aufgezeigt wird.
Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 08:09
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
stimme voll und ganz zu
Mitglied inaktiv - 29.03.2010, 11:06