hallo frau bader,
die scheidung ist beim familiengericht eingereicht; lt. scheidungsfolgevereinbarung erhalte ich das aufenthaltsbestimmungsrecht. kann ich meinem noch-mann damit verbieten, unsere tochter mit zu seinen eltern zu nehmen? dies hat diverse gründe, die ich nicht nennen möchte.... es ist viel vorgefallen...
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 20:34
Antwort auf:
aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
sorry - Forumsbesuchern mit Anwalt darf ich hier leider nicht helfen...
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2007
Antwort auf:
aufenthaltsbestimmungsrecht
muss ich die zustimmung meines noch-mannes haben, um mit meiner tochter im ausland urlaub zu machen?
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 20:34
Antwort auf:
aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn Du das allein. ABR hast, dannkannst Du mit deiner Tochter hinfliegen wo du willst. und sogar ins Ausland ziehen wenn Du "lustig" bist.
Aber: was dein Mann während seines Umganges mit der Tochter macht, ist "seine Sache" solange diese Unternehmungen und Besuche nicht gegen das Kindeswohl sind.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 22:07