Hallo,
ich habe eine kurze Frage!
Der Vater meines Sohnes ist gewillt mir das ABR zu übertragen. Müssen wir dafür zum Rechtsanwalt / Jugendamt oder reicht es, wenn wir gemeinsam ein Schreiben aufsetzen und er diese unterschreibt? Ist dieses dann rechtskräftig?
Danke für die Auskunft!
Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 00:19
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
am besten billigsten u sichersten gehen Sie zum Jugendamt.
Obwohl es sich meist automatisch ergibt, wenn das Kind bei einem Eklternteil wohnt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2004
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
D.h. ein Schriftstück selbst aufsetzen und unterschreiben ist nicht rechtskräftig?
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 23:11
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
*schieb*
Mitglied inaktiv - 21.08.2004, 00:19