Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann und ich stehen kurz vor der Trennung. Er droht mir mit Kindesentzug. Ich habe Angst schlechte Karten zu haben, weil er 1 Jahr in Elternzeit war, danach selbstständig und nun wieder im Angestelltenverhältnis arbeitet. Wir haben das damals so entschieden, dass ER die Elternzeit nimmt, weil er 1. keinen Spaß an seinem Job hatte 2. einen befristeten Vertrag hatte, der in etwa zum ET auslief 3. mein Job sicherer und besser bezahlt ist. Nach der Elternzeit war mein Mann selbstständig. Er sagt, er habe das "für den kleinen" gemacht. Letztendlich war es der bequemste Weg, da er Schwierigkeiten hat sich unterzuordnen und "sein eigenes Ding" machen wollte. Leider war seine Selbstständigkeit nicht gerade von Erfolg gekrönt, so musste ich Kredite aufnehmen, mein Erspartes einbringen und letztendlich immer Vollzeit arbeiten gehen, da wir uns unser Leben sonst nicht hätten leisten können. Sein jetziger Job bietet im zu 90 % die Möglichkeit den kleinen von der Kita abzuholen (er ist übrigens fast 3 Jahre alt). Ich bringe ihn morgens, er holt ihn abends. Ich habe bereits in der Firma einen Antrag auf Teilzeit gestellt um beides zu können: bringen und holen. Seit wir in der Krise stecken, droht er mir immer wieder damit, mir den Kleinen wegzunehmen, wovor ich Angst habe. Er will am liebsten zurück in die Nähe unserer Eltern, wovon wir 450 km entfernt wohnen. (ist schon seit 9 Jahren so) Ich glaube er würde vielleicht drauf verzichten, wenn das der "Springende Punkt" wäre, der ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht verwehrt. Meine Frage hierzu also nun: Habe ich überhaupt eine Chance, dass mein Sohn bei mir bleiben kann? VLG, verzweifelte KesseBiene26

von kessebiene26 am 01.08.2013, 01:29



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

Hallo, das Kind wird bei dem leben, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat, der sich also mehr drum kümmert. Das ist geschlechtsunspezifisch. Wer das sein wird, kann nur ein Richter entscheiden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

Emotionen mal ausgeblendet ist Dein Mann dann die Hauptbezugsperson für das Kind. Von daher hat er sehr sehr gute Chancen. Was ich dann an Eurer Stelle anstreben würde ist das Wechselmodell. Bleibt nah beisammen wohnen und dann kann das Kind 50/50 von Euch betreut werden. Im Endeffekt geht es Dir wie meist den Männern, die mehr arbeiten für die Familie und im Trennungsfall dann das nachsehen haben.

von Sternenschnuppe am 01.08.2013, 08:58



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

Naja, wenn ich heim komme streckt er ihn mir förmlich entgegen und am Wochenende will er manchmal gar nichts von ihm wissen. Er nimmt ihn mir dann nicht mal ab, damit ich den Haushalt machen kann. ursprünglich wollten wir ne 5050 Lösung. Er sollte dafür im Trennungsfall hier wohnen bleiben und dann hätte der kleine eine Woche bei Papa, eine bei Mama. Jetzt wiederum sagt er, er würde weg wollen, schließlich hätte er also mein Mann ja niemanden hier, was solle er also noch hier...zudem ist mein Mann ziemlich schnell gereizt. Aggressionen kann ich nur leider nicht nachweisen. Obwohl mein Sohn schon öfter Angst vor ihm und ummich hatte, wenn er mir gegenüber so aggressiv war. Dann weint er und ruft nach Mir

von kessebiene26 am 01.08.2013, 09:27



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn ER in Elternzeit war

ich würde auf keinen fall von vornherein die Flinte ins korn werfen und einfach Fakten schaffen, die zeigen, daß du dein Kind jetzt allein betreuen kannst, d.h. hinbringen und abholen. laß dich ja nicht erpressen, von wegen, gib mir das abr, dann zieh ich nicht 450km weit weg! einen wegzug wird er nämlich auf keinen fall durchsetzen können. verlustier dich aber nicht u.u. richtigen aber niemanden interessierenden Details, daß der mann aggressiv wird etc. solange er dem Kind nicht beweisbar schaden zufügt, ist dieses Argument total wertlos und macht dich unglaubwürdig.

Mitglied inaktiv - 01.08.2013, 11:43



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