Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

Meine Exfreundin und ich waren 7 Jahre zusammen,in dieser Zeit entstand unser Sohn. Er ist heute 2 Jahre alt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Als wir uns trennten war der Kleine gerade 5 Monate und ging, einvernehmlich, mit zur Mutter (150km entfernt). Dort lebt er bis heute. Wir haben uns zum Umgang nicht gerichtlich geeinigt da ich Vielarbeiter bin und zum einen im 3-Schicht-System arbeite und an ein paar Tagen im Monat auch ganztätig arbeiten muss. Ich geniesse aber einen umfangreichen Umfang und bin dankbar dafür. Mein Kleiner ist etwa 1 Woche im Monat bei mir. Wenn ich Urlaub habe darf ich ihn auch länger haben. Die Kindesmutter ist da zugegeben sehr zuvorkommend und legt mir keine Steine in den Weg. Nun hat meine Expartnerin einen neuen Freund, mit diesem hegt sie einen Kinderwunsch, die beiden wollen demnächst heiraten und auch ihre berufliche Perspektive ist dort besser. Unser Sohn würde da einen Kindergarten-Platz bekommen, der im derzeitigen Wohnort immer noch auf sich warten lässt da es keine freien Plätze gibt. Allerdings geht es um eine Entfernung von 800km. Nun hat sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt weil sie die Absicht hat zu ihrem neuen Partner zu ziehen, logisch mit unserem Sohn. Und wenn wir ehrlich sind stehen meine Chancen nicht gerade gut, oder? Die KM ist ja eindeutig die Hauptbezugsperson und im Internet ist zu lesen das persönliche und wirtschaftliche Gründe eben nachvollziehbar sind. Ich bitte um EHRLICHE Meinungen und danke vorab.

von Paradoxx am 27.01.2016, 19:49



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

Hallo, warum betonen Sie, dass Sie ehrliche Meinung wollen? Hier gibt es nur ehrliche Meinung! Im übrigen kann ich Ihnen leider nicht helfen, da Sie anwaltlich vertreten sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2016



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

Wenn Du es stattdessen beantragen willst, ja könnte schlecht aussehen. ABER !!! fraglich ist es, ob sie es bekommt. Nur weil sie wegzieht, heiratet und neue Familie gründen will, muss es ihr nämlich noch lange nicht zugesprochen werden. Was Du aber machen solltest wäre dem Umzug widersprechen. Weil, bisher braucht sie dafür nämlich deine Zustimmung damit das Kind mit wegziehen darf. 800km sind eine echte Hausnummer, damit macht die den Umgang so ziemlich zunichte. Also soll sie dem Richter erklären wie sie es sich vorstellt das das Kind !! zu seinem Recht mit Umgang mir dir als Vater kommt. das ihr bisher recht viel Umgang hattet, spricht eindeutig für dich und stärkt Deine Position durchaus.

Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 20:56



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

Ich beantrage es nicht weil ich die Hoffnung habe das die Klage fallen gelassen wird. Mein Anwalt meinte aber das ich aufgrund der Tatsache das es um so viel geht da eher nicht drauf hoffen brauche. Sprich es wird so oder so zu einer Entscheidung kommen weil sie spätestens nach erster Ablehnung Widerruf einlegen wird, somit muss es dann zur Entscheidung kommen. Da Richter das wissen wird entschieden, so zumindest mein Anwalt. Und ich denke da gleich. Dem Umzug habe ich widersprochen, deshalb geht die ganze Sache ja nun vors Gericht mit Bitte nach Übertrag des ABR's auf sie. Naja sie hat folgende Argumente bezüglich der Bindungstoleranz: Wenn der Kleine bei ihr ist skypen wir so oder so regelmäßig, das wäre nach wie vor möglich. Sie bietet an das ich dort im Gästezimmer übernachten könnte damit ich ausgeruht Heim fahren kann oder das sie mir ein Hotelzimmer zahlt. Ebenso hat sie sich einverstanden erklärt das sie mir den Kleinen in den Ferien immer bringen würde, ebenso wäre ein Treffen auf halber Strecke möglich.

von Paradoxx am 27.01.2016, 21:13



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Ich kenne mich da zwar nicht aus - es ist ja nett was sie dir da anbietet, aber ob und wie lange das gutgeht steht in den Sternen, v.a. wenn dann das zweite Kind da ist... Es tut mir immer leid, wenn die wenigen Väter die sich nach Trennungen um ihre Kinder kümmern und bemühen, ausgebremst werden. Klar hat die Mutter ein Recht darauf mit dem Neuen glücklich zu werden und ihr Privatleben so zu gestalten wie sie will. Aber das Kind war vor ihm da. Ich hoffe und wünsche dir, dass alles zum Guten für deinen Jungen und dich ausgeht. LG

von Marinella83 am 27.01.2016, 21:53



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Zitat: "das ihr bisher recht viel Umgang hattet, spricht eindeutig für dich und stärkt Deine Position durchaus." Öhmm, ja, nur welche Position denn? Fakt ist: Die KM darf wegziehen und das kann ihr kein Gericht der Welt verbieten. Das einzige, was das Gericht zu entscheiden hat: Ob sie das Kind mitnehmen darf. Der KV hat aber keine Möglichkeit, das Kind dauerhaft bei sich aufzunehmen, und alleine am bisherigen Wohnort zurückbleiben kann das Kind auch nicht. Das Gericht hat also gar keine Alternativen, über die es entscheiden könnte. Ich finde, daß der Widerspruch um des Widerspruchs Willen eine blöde und im Zweifel teure Idee war, die den Konflikt zusätzlich anheizt. Wie soll die KM anders reagieren, als auf Zuteilung des ABR zu klagen? Stattdessen hätte man die Zeit, Energie und das Geld in Lösungen für häufigeren Umgang, auch über die große Distanz, stecken können. Vielleicht mal drüber nachdenken, ob man eine Mediation anbieten kann, wenn die KM im Gegenzug ihre Klage auf das ABR zurückzieht. Spart Geld und trägt zur Befriedung des Klimas bei.

von Strudelteigteilchen am 28.01.2016, 09:48



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Ich könnte zum Beispiel Spätdienste und Nachtdienste streichen lassen und nur noch Frühdienste machen... Zeitlich von 6.30 Uhr - 13:45 Uhr Dann müsste ich meinen Kleinen allerdings halb 5 wecken um pünktlich zu sein. Wenn ich mit den Stunden gleich bleibe müsste ich dann etwa 9 Frühdienste am Stück machen und am Wochenende wäre ich auf Freunde oder meine Mutter angewiesen. Wenn ich meine Stunden auch noch zurück schraube hätte ich von Montag bis Freitag Frühdienste, allerdings muss ich mindestens 2 Wochenenden im Monat arbeiten. Also bin ich zwangsläufig auf die Betreuung von Dritten angewiesen in diesem Fall.

von Paradoxx am 28.01.2016, 10:27



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Ganz einfach, der Richter kann genauso gut entscheiden, Kind kommt zum Vater, denn eine Bindung ist ja eben da. Die Mutter schafft die Entfernung. Immerhin könnte man dem Paar auch durchaus sagen, das der neue mann zum Wohnort der Mutter ziehen muss. Möglich ist eben alles. Und mal ehrlich, ich hätte genauso Widerspruch gegen den Umzug eingelegt wäre ich an Stelle des Vaters. In der Theorie mag das alles immer schön aussehen, faktisch ist es so, das dem Kind der Umgang mit dem Vater extremst erschwert wird. Bei 800k Entfernung wird das früher oder später auf extrem seltenen Umgang hinauslaufen oder fast gar keinen mehr - da braucht man sich echt nichts vormachen. Das hält man evtl aus solange wie die Kinder noch im Kindergartenalter sind, spätestens mit Schule wird das kaum realisierbar werden. Frau kann gerne neue Familie gründen, nur warum MUSS sie eben umziehen? Kindergartenbetreuung ist für mich keine Begründung, zumal sie ja eh schon wieder schwanger werden will, sie innerhalb der nächsten zeit also eh wieder daheim wäre und so nicht mehr dringend auf Betreuung angewiesen wäre. Vom Rechtsanspruch mal abgesehen den man einklagen könnte. Bliebe beruflich - auch da gäbe es sicherlich noch andere Wege und Lösungen. Aber beide Gründe kann man natürlich gut vorschieben. Bleibt beim Vater diese vor Gericht entkräftigen zu können und Alternativen bieten zu können. Kann er die Kinderbetreuung vor Ort bei sich vielleicht sogar bieten, spielt der AG mit bei der Arbeitszeitenanpassung, dann dürfte er durchaus gute Argumente haben. Wäre nicht der erste Fall wo Frau in einem solchen Fall dann das Kind zum Vater geben muss. Wenn das auch leider viel zu selten vorkommt weil eben viele Richter eben noch der Meinung sind, es wäre zum Wohle des Kindes den Vätern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und den Müttern damit Narrenfreiheit zu geben. Immerhin könnte der Richter auch sagen,. er genehmigt "nur" diesen Umzug, alles andere muss dann neu verhandelt werden.

Mitglied inaktiv - 28.01.2016, 17:31



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht-seien wir ehrlich,meine Chancen sehen schlecht aus?!

Und, wenn Frau recht bekommen sollte, würde ich die Umgangsregelung und Kostenübernahme ins Urteil mit aufnehmen lassen.Nicht das ihr dann in der neuen Elternzeit einfällt, das sie es finanziell doch nicht stemmen kann oder will....

Mitglied inaktiv - 28.01.2016, 17:33



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