Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

Ich hoffe, ich bin hier mit meinem Anliegen richtig, und eine bessere Überschrift ist mir gerade nicht eingefallen. Es geht um eine ganz liebe Freundin, zur Zeit ohne Internetzugang, sonst würde sie selber schreiben. Diese Freundin ist vor gut 4 Monaten vor ihrem gewalttätigem Mann aus der Türkei geflohen und lebt zur Zeit in Deutschland in einem Frauenhaus. Die Freundin ist Deutsche, der Mann Türke, die Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten. Der Mann hat nun die Rückführung der Kinder beantragt und es sieht wohl sehr schlecht für die Freundin aus, so, wie die Sache jetzt steht, muss sie die Kinder wahrscheinlich zurück in die Türkei bringen. Man hat ihr gesagt, sie müsse die Scheidung in der Türkei beantragen und dort würde sie nach türkischem Recht das Sorge- und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bekommen. Soweit, so gut, aber wenn der Partner in der Türkei in die Scheidung nicht einwilligt, dann gibt es keine Scheidung... Desweiteren wird durch die Psychologen, die die Kinder und meine Freundin betreuen, davon abgeraten, die Kinder nochmals in das Umfeld zu bringen, aus dem sie nach Deutschland gekommen ist. Der Mann hat meine Freundin geschlagen (ich habe sie danach gesehen und sie sah übelst aus...), um die Familie hat er sich nie gekümmert, und die Frage, wie er sich um die Kinder kümmern wolle, wenn die Mutter nicht da ist, konnte er nicht beantworten. Die Kinder sprechen kaum türkisch, weil ihr Vater es nie für notwendig hielt, die Kinder an die Sprache und die Kultur seiner Heimat heran zu führen, desweiteren trinkt er, und es gibt noch sehr viel andere unschöne Dinge, mit denen die Kinder, die bei Ankunft in Deutschland stark traumatisiert waren, dort in Berührung gekommen waren. Dennoch spricht das Recht gegen meine Freundin, da diese die Kinder nun einfach aus dem Land mitgenommen hat, was eine Tatsache, aber auch gut nachvollziehbar ist. Ist es wirklich möglich, dass in dem deutschen Rechtsstaat, ein Richter dahingegehend entscheidet, dass die Kinder, alles was sie mitgemacht haben, nochmals durchleben müssen, nur weil der Vater, der sich nie für seine Familie interessiert hat, plötzlich meint, die Kinder würden in die Türkei gehören? Alle Aussagen der Psychologen und Mediziner sprechen gegen eine Rückführung der Kinder, dennoch soll es so sein, damit das HÜG-Abkommen (richtig geschrieben??) wirksam ist??? Meine Freundin steht übrigens seit dem ersten Tag in Deutschland in Kontakt mit dem Vater der Kinder und sie erlaubt ihm auch, dass er sie in Deutschland besucht, damit er die Kinder sehen kann, was soll sie noch tun?? Ich will das Thema jetzt nicht noch weiter ausweiten, es ist schon ziemlich lang geworden, aber viel kürzer konnte ich die wichtigsten Punkte nicht fassen. Vielen Dank, vielleicht haben Sie ja einen Tipp, was noch getan werden kann, um die Rückführung der Kinder zu verhindern. Meine Freundin steht übrigens seit dem ersten Tag in Deutschland in Kontakt mit dem Vater der Kinder und sie erlaubt ihm auch, dass er sie in Deutschland besucht, damit er die Kinder sehen kann, was soll sie noch tun??

Mitglied inaktiv - 08.05.2010, 21:55



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

Hallo, 1. Es sieht für die Frau nicht gut aus, rechtlich hat sie die Kinder entführt http://wapedia.mobi/de/Internationale_Kindesentf%C3%BChrung?t=7. 2. Sie soll sich an das Familienministerium und evtl. die Botschaft wenden 3. Ich würde sie dennoch nicht freiwillig rausgeben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2010



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

Danke für die Antwort, den Tipp mit dem Familienministerium gebe ich weiter, mit der Botschaft hat sie seeeehr schlechte Erfahrungen gemacht, die haben sie hochkant wieder herausgeschmissen, weil sie sich nicht als Mittäter beschimpfen lassen wollten. Danke nochmals, vielleicht hat sie ja ein wenig Aussicht auf Erfolg.

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:28



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

Ich wünsche Ihr viel Glück. Kämpfen würde ich auf jeden Fall. Gruß Peeka, deren großer in die USA zurück mußte PS: Allerdings wurde ich nie geschlagen und das Kind war von beiden gewollt und der Vater versuchte auch wirklich sein Bestes bei der Erziehung(was aber leider nicht immer gut genug ist)

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:17



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder aus dem Ausland

Wir hoffen natürlich, dass die Kinder bleiben dürfen, leider wird wohl bei dem HGÜ nicht unbedingt auf das Kindeswohl geachtet, das Gesetz steht im Vordergrund, wir können nur auf verständnisvolle Richter hoffen. Schade, dass so wenig danach gefragt wird, was die Kinder wollen....

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 18:45



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