Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Hallo Frau Bader. Ich hab da mal ne Frage. Mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, das Gericht hat entschieden dass er seinen Sohn alle 14 Tage sehen darf. ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, und jetzt wollte ich fragen weil ich keine Verwandtschaft in Berlin habe. wollte ich mit meinen Sohn in die Heimat zu meiner Familie ziehen wäre das möglich !? Was kann ich tun. Hab hier keinen. Er hält auch seine Pflichten nicht ein. Und mein Sohn möchte nicht zu seinen Vater,er sagt da ist es langweilig. Vielen Dank Liebe Grüße

von Enrico-Yannek am 14.03.2015, 22:34



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Hallo, Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Wenn du das ABR hast, dann kannst du natürlich mit Kind umziehen. Falls der Vater klagen sollte, wirst du aber zum Tragen der Reisekosten für den Umgang alle 14 Tage verantwortlich gemacht. Wenn der KV kein Interesse am Kind hat und dich auch nicht ärgern will, dann wird er das aber kaum tun.

von Pamo am 15.03.2015, 06:30



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Hab schon genug ärger mit dem Vater gehabt. Und am Ende hat es nichts gebracht. Muss meinen Sohn alle 14 Tage zwingen, das er übers we zu seinen Vater geht. Da kommen auch Tränen. Hatte damals nur Hilfe beim Jugendamt holen wollen,nix Wenn man es mal brauch,bekommt man keine Hilfe. Hab Angst um meinen Sohn,weil ich ihn ständig zu ihn geben muss. Es wäre langweilig und so bei ihm. Weiss echt nicht mehr was ich machen soll.

von Enrico-Yannek am 15.03.2015, 10:55



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Auf jeden Fall nicht umziehen. Ihr habt einen Gerichtsbeschluss wo der Umgang festgelegt ist. Du kannst Klage auf Änderung einreichen. Was sagt der Vater denn dazu, dass es dem Kind langweilig ist?

von Sternenschnuppe am 15.03.2015, 10:57



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Ja ich hatte ihn auch schon mal drauf angesprochen, weil der kleine bei ihn mit im bett schlafen muss,und er wie verrückt schnarchen tut,so das der kleine immer wach wird und in der Nacht in die Stube zum schlafen geht. Ist ist alles egal. Für den kleinen ist es immer schlimm, weil er dann immer Schon um 18 Uhr einschlafen tut,weil er so müde ist. Ihn gefaehlt es da nicht und ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Er möchte auch nicht mehr in Berlin bleiben. Weil seine beiden Schwestern hier auch weg ziehen und wir dann hier keinen mehr haben. Daher wollte ich zu meiner Familie in die Heimat ziehen

von Enrico-Yannek am 15.03.2015, 13:39



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Wie weit ist die Heimat denn weg ? Und wie stellst Du Dir dann den Umgang vor? Wie alt ist das Kind ?

von Sternenschnuppe am 15.03.2015, 14:33



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht... Umzug

Sind knapp 400 km Er wird dies Jahr 9 Meine Familie ist doch da,die beim Umzug helfen würde. Er hatte mich damals auch jedes we besucht. Der kleine will hier nicht mehr bleiben. Schon wegen seinen Schwestern, die fehlen ihn.

von Enrico-Yannek am 15.03.2015, 15:05



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