Aufenthaltsbestimmungsrecht/Geburtstage???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht/Geburtstage???

hallo, ich habe eine frage: mein mann und ich sind seit 3 jahren getrennt. er kümmert sich nur um den gemeinsamen sohn( 6Jahre alt), aber nicht um die Tochter(10 jahre). beide kinder leiden sehr darunter. Er hatte das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht beantragt. vor gericht wurde mir dann das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. ich hatte ihm ein großzügiges umgansrecht angeboten, welches jetzt auch ausgeführt wird: alle 14 tage von donnerstag nach der schule bis dienstag zur schule. ihm reicht das nicht.... er möchte die geschwister auseinander reißen und mir damit auch "wehtun". obwohl er keine zeit hat sich um unseren sohn zu kümmern- er arbeitet, studiert nebenbei, unser sohn ist überwiegend bei seinen großeltern väterlicherseits, in der papazeit. nun hat meine tochter im juli geburtstag, und ich hatte bereits im mai schriftlich mitgeteilt, das unser sohn in dieser zeit dann hier ist und er dafür dann das darauf folgende wochenende bei ihm sein kann. sie hat genau am donnerstag geburtstag-da kommt die familie, und am wochenende ist die feier. nun hat mir heute der vater mitgeteilt, das unser sohn nicht zur geburtstagsfeier seiner schwester darf, weil ihm das wochenende zusteht und er auch nicht bereit ist, zu tauschen. kann ich da noch etwas machen? bei gericht einstweilig etwas verfügen? denn im urteil steht auch, das die eltern alles zu unterlassen haben, was dem wohle des kindes schadet. und nach meinem empfinden ist das schon psychische misshandlung. vielen dank

Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 13:40



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht/Geburtstage???

Hallo, Diskutieren Sie nicht mit ihm - der Kleine kommt nicht, basta - das teilen Sie ihm schriftlich mit Einschreiben mit, aber nicht zu früh, sonst macht er noch eine Einstweilige.Wenn er an dem Tag vor der Tür steht, sagen Sie es nochmal ruhig - und holen sich notfalls Schützenhilfe. Sie sitzen am längeren Hebel Der Geb. der Schwester ist ein wichtiges familiäres Fest. Ich habe das Gefühl, Sie haben Angst vor ihm/ er hatte früher "das Sagen"? Das ist vorbei-was zählt, sind Ihre Kinder. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2009



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