Frage: Aufenthaltsbestimmungs

wenn ich mit den kindern auf den Spielplatz gehe möchte ich habe ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss ich ihn da vorher fragen oder kann ich da einfach gehen muss ich ihn sagen wo ich mit den kindern mit auch wenn es bloß auf den Spielplatz ist oder im Ort mal baden fahren wie sieht das eigentlich aus wenn ich in meiner Wohnung er hat eine eigene Wohnung männlichen besuch empfange und er Kontakt zu den Kindern hat kann er da sagen die kinder dürfen zu ihm keinen Kontakt haben ihnen besteht ja keine Gefahr kann ich auch alleine bestimmen zu wen die kinder Kontakt haben dürfen und zu wem nicht auch ohne ihn zu fragen

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 04:52



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungs

ein paar punkte und kommata würden deinem posting gut tun..... das aufenthaltsbestimmungsrecht besagt, daß DU bestimmst, wo die kinder wohnen und zwar bei dir. den rest kann dir keiner vorschreiben, du bist keine leibeigene, auch wenn du dich bis dato anscheinend so gängeln hast lassen. immer wieder versuchen getrennte partner den anderen ( meist sehr jungen unerfahrenen ) so unter druck zu setzen, ein recht dazu haben sie nicht. laß dich ja nicht ins boxhorn jagen!

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 08:25



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungs

ich hab es jetzt ´nochmal besser beschrieben

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 09:25