Frage: Aufenthaltbestimmungsrecht

Habe mit dem Vater meines Kindes ein gemeinsames Sorgerecht. Wir möchten einen Antrag beim Vormundschaftsgericht einreichen, in dem er mir freiwillig das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt. Der Kindsvater ist kein Deutscher und daher meine Frage, ob das Vormundschaftsgericht solche Änderungen automatisch an die Ausländerbehörde weitergibt. Denn das würde dort wieder für Mißverständnisse und Rückfragen sorgen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt.

Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 14:16



Antwort auf: Aufenthaltbestimmungsrecht

Hallo, soory-kenne mich nicht mit Ausländerrecht aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2006



Antwort auf: Aufenthaltbestimmungsrecht

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Mitglied inaktiv - 12.10.2006, 12:44