Habe mit dem Vater meines Kindes ein gemeinsames Sorgerecht. Wir möchten einen Antrag beim Vormundschaftsgericht einreichen, in dem er mir freiwillig das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt. Der Kindsvater ist kein Deutscher und daher meine Frage, ob das Vormundschaftsgericht solche Änderungen automatisch an die Ausländerbehörde weitergibt. Denn das würde dort wieder für Mißverständnisse und Rückfragen sorgen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt.
Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 14:16