Hallo Frau Bader, auf Grund eines Unfalls leidet mein Mann unter psychischen Störungen (aggressiv, jähzornig etc.). Ich habe mit unserer Tochter die gemeinsame Wohnung verlassen, weil wir uns nicht mehr sicher fühlen. Er hat mich der Wohnung verwiesen - ich bin aber darüber nicht böse, weil seine "Ausbrüche" für mich und das Kind nicht mehr auszuhalten sind. Muss ich ihm mitteilen, wo ich mich mit unserem Kind aufhalte? Er hat mich nämlich bei der Polizei vor einigen Tagen versucht anzuzeigen (Hinweis Kindesentführung), als ich mit unserer Tochter eine Nacht bei Freunden verbracht habe. Obwohl ich ihm ausrichten lassen habe, dass ich bei Freunden übernachte. Für mich liegt da ein Widerspruch. Die eine Nacht wegbleiben stellt ein Problem für ihn dar und die nunmehr längere Abwesenheit ist für ihn kein Problem. Kann er damit bei der Polizei oder vor Gericht bei einem evtl. Sorgerechtsstreit durchkommen? Wie ist die rechtliche Regelung, wenn ich dauerhaft die Wohnung mit unserem Kind verlasse und wir noch verheiratet sind? Muss ich ihm meinen Aufenthaltsort mitteilen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Schnecke14