Guten Tag Frau Bader,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zu meiner bevorstehenden Trennung ein paar Fragen beantworten könnten.
Zunächst kurz zu meiner Situation: wir sind verheiratet, geteiltes Sorgerecht für den knapp 3 Jahre alten Sohn. Mein Mann ist Choleriker, er droht gerne mal, dass es Schläge gibt, macht mich und meinen Sohn beinahe täglich nieder ("ihr seid dumm, ihr A...", "ich will euch nicht sehen, geht mir aus den Augen, ihr seid zu nichts gut"), tut unser Sohn sich weh und weint, bekommt er Ärger, wird noch mehr nieder gemacht, anstelle ihn zu trösten usw. Ich habe hier niemandem, bei dem ich unterkommen kann, wenn ich ausziehe. Meine Familie ist 300km entfernt. Ich war bereits zur Beratung beim Jugendamt. Nun aber mein Problem: ich finde hier keine Wohnung, ich habe niemanden ausser meinen Eltern. Sehen Sie Probleme, wenn ich mich trenne und zu meinen Eltern gehe mit unserem Sohn? Gibt es in meinem Fall Chancen, das alleinige aufenthalsbestimmungsrecht zu bekommen und von ihm weg zu ziehen? Ich würde das gerne vor dem Kindergartenstart des Kleinen machen.
Vielen Dank für Ihre Antwort schon vorab!
von
Maya_1988
am 23.07.2019, 06:22
Antwort auf:
Aufenthalsbestimmungsrecht bei Trennung
Hallo,
grds. muss er im Rahmen des Sorgerechtes zustimmen. Sie können versuchen, seine Zustimmung erstzen zu lassen - ich denke nicht, dass sein Verhalten dafür ausreicht.
Das alleinige Sorgerecht werden Sie sicherlich auch nicht bekommen - das ist nur nach sehr langer Trennung und Nicht-Interesse des Vaters möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2019
Antwort auf:
Aufenthalsbestimmungsrecht bei Trennung
Naja, grundsätzlich darfst du hinziehen wohin du willst - euer Sohn nur mit Zustimmung des Vaters.
Aber: so, wie du es beschreibst, ist das psychische Gewalt. Hast du das dem Jugendamt geschildert? Ist das dort also aktenkundig? Ich würde diese Dinge protokollieren, im Zweifelsfall sogar mal die Polizei anrufen, weil du dich bedroht fühlst (Androhung von Schlägen). Das ist dann eben ganz offiziell und wird dir helfen, wenn du das rechtlich eigentlich nicht zulässige tust: nämlich einfach umziehen und Tatsachen schaffen.
das würde ich sonst nicht sagen, weil euer Kind natürlich ein recht auf Umgang mit seinem Vater hat und du den bei 300km eben erschwerst bis unmöglich machst. Wenn aber alles so stimmt, wie du schreibst, würde ich dort keine unnötigen Tag länger bleiben.
Problem: dein Mann kann dagegen natürlich vorgehen und seinerseits das ABR einklagen wollen. Und dann wäre es gut, du kannst zB per Protokoll nachweisen, dass du triftige Gründe hattest - im Sinne des Kindeswohles.
Wie schätzt du deinen Mann ein? Wird er das einfach hinnehmen oder auf Sorgerecht und ABR klagen? Könnte er sich im Zweifelsfall um euer Kind auch alleine kümmern? Hat euer Sohn trotz allem eine gute Bindung zum Vater? Kümmert Papa sich also oft um ihn?
Wenn das alles nicht zutrifft, sind die Chancen gut, dass du im Falle einer Klage seinerseits nicht SGR/ABR bekommen wird.
Aber wie gesagt: eigentlich darf euer Sohn nicht ohne Zustimmung des Vaters umziehen.
von
cube
am 23.07.2019, 09:58
Antwort auf:
Aufenthalsbestimmungsrecht bei Trennung
Danke cube für deine Antwort!
Ich weiß, dass ich nicht ohne seine Erlaubnis mit dem Kleinen weg ziehen kann. Ich sehe aber mometan keine Lösung, denn wir halten es kaum mehr aus. Heute zb erzählt mir der kleine, dass Papa ihn gestern auf das Bein gehauen hat, als er in der Nase bohrte. Ich glaube ihm das! Habe bereits meine Tasche gepackt. Aber ich möchte nichts unüberlegtes tun, da er mir bereits mehrfach gedroht hat, mich fertig zu machen, sobald ich gehe und alles zu vernichten was mir gehört, mir das Leben zur Hölle zu machen usw. Ich weiß, dass er keine Möglichkeit hat, den kleinen zu nehmen. Er hat eine verantwortungsvolle Position in einem großen Unternehmen, ist von 6.30 - min 17 Uhr ausser Haus, oft auf Geschäftsreise.
Der Kleine versucht immer wieder mit seinem Papa etwas zu unternehmen. Man spürt wie sehr er sich bemüht, aber sieht mein Mann das nicht, länger als 5-10 min hat er sich noch nie mit ihm beschäftigt.
von
Maya_1988
am 23.07.2019, 12:23
Antwort auf:
Aufenthalsbestimmungsrecht bei Trennung
Dann packte die Sachen und geh in ein Frauenhaus. Schildere denen die Lage und sie werden dich sicherlich unterstützen.
von
Felica
am 23.07.2019, 12:34
Antwort auf:
Aufenthalsbestimmungsrecht bei Trennung
Sehe ich auch so. Ab ins Frauenhaus.
Ausweis und Krankenkassenkarte vom Kind nicht vergessen.
Falls du noch Zeit hast evtl. Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge kopieren.
von
Himbeere2008
am 24.07.2019, 15:29