Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 30.07.2015 gekündigt. Ich habe mich als arbeitslos ab 1.08. bei Agentur für Arbeit angemeldet. Ich muss noch den Antrag ausfüllen und beantragen. Ab heute weiß ich Bescheid, dass ich schwanger bin. Mein Ehemann macht zurzeit eine Ausbildung. Was soll ich in diesem Fall tun um alle möglichen Leistungen zu bekommen? (Welche Leistungen sind möglich) Soll ich den Antrag in der Arbeitsagentur stellen oder mich mit Job Center kontaktieren? Da mein Mann die Ausbildug macht, verdient er 600 e Brutto monatlich. Ich bekomme bestimmt sehr wenig ALG I, da ich 960 e brutto verdient habe. Auf welche Leistungen haben wir Anspruch? Ich muss Bescheid wissen, ob die Leistungen genug werden um davon zu leben bis ich das Baby Kriege und bis das Baby zur Krippe geht, so dass ich wieder arbeiten kann und welche Möglichkeiten habe ich überhaupt ... Was soll ich auf jeden Fall tun und was nicht - um die Leistungen zu bekommen! Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!

von Natka am 11.07.2015, 02:34



Antwort auf: Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Hallo, es ändert sich durch die SchwS nichts am Procedere. Problematisch wird es nur bei einem BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2015



Antwort auf: Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Wann genau wurde Dir gekündigt und seit wann genau bist Du schwanger (welche Woche ) und seit wann weißt Du davon ?

von Sternenschnuppe am 11.07.2015, 08:38



Antwort auf: Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Kündigung habe ich früh bekommen (am 27.04). Ich arbeite bis zum 30.07. ich war also noch nicht schwanger als ich gekündigt wurde... Seit gestern weiß ich Bescheid, dass ich schwanger bin. Es ist 6te Woche. Als ich am 28.04 in der Arbeitsagentur war meine Kündigung zu melden, hat die Beamtin sie im System eingetragen. Und ich soll die ausgefüllte Dokumente Ende Juli/Anfang August beantragen. Die Beamtin sagte damals, dass es kein Sinn macht, den Antrag sofort zu stellen, da ich sehr früh die Kündigung bekommen habe.

von Natka am 12.07.2015, 00:53



Antwort auf: Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Ok. Dann scheidet das aus was ich hoffte. Anträge aus jeden Fall so schnell wie möglich abgeben. Das soll ja fix berechnet werden dann. ALG1 steht Dir zu, bewerben kannst Du Dich ja. Elterngeld wird nahezu der Mindestsatz, da ALG1 als 0€ zählt. Daher wäre ein Job um möglichst wenig Nullrunden zu haben sehr vorteilhaft. Du musst bei Gesprächen nix von der Schwangerschaft sagen. Die 300€ Elterngeld werden bei möglichen Sozialleistungen fast voll als Einkommen angerechnet, da es zum Großteil dann nicht erarbeitet wurde. Wohngeld, Kindergeldzuschlaf oder ergänzend H4 wären vielleicht möglich. Wie lange geht die Ausbildung des Mannes noch ? Nebenjob wäre auch eine Option.

von Sternenschnuppe am 12.07.2015, 01:08



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