Hallo, Bin momentan im Elternzeit meines 1.Kindes. Diese endet zum 18.9.15. Seit 1 Jahr arbeite ich in einer komplett anderen Branche und bei einem anderen Arbeitgeber eigentlich auf 450€ Basis aber habe einen Teilzeitarbeitsvertrag. Nun bin ich erneut schwanger und möchte meine eigentliche EZ bei meinem "Hauptarbeitgeber" vorzeitig beenden zum Beginn der Mutterschutzfrist meines 2. Kindes. Nun frage ich mich auf welches Gehalt bzw auf welches Arbeitsverhältnis bezieht sich denn der AG - Anteil beim Mutterschaftsgeld? Und wie ist das Recht beim Teilzeitarbeitsvertrag? Wenn ich jetzt noch für 6 Monate in festen Diensten eingetragen bin und ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte wird dann auch hier der Lohn fortgezahlt? Vielen Dank
von Schnecke89 am 22.12.2015, 19:24